Sitzung vom 12. September 2019

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Patienten Rat & Treff (PRT) für das Jahr 2019 sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. Januar 2019 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019 an die VoG PRT

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Patienten Rat & Treff für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt dem Patienten Rat & Treff die Erhöhung des Jahreszuschusses um 1.549 EUR für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Patienten Rat & Treff ist aktiv im Bereich der Krankheitsprävention/Gesundheits-förderung, der Patientenrechte und der Selbsthilfegruppen auf dem gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Vereinigung fängt außerdem gesellschaftlich relevante Themen in diesen Bereichen auf und vermittelt diese als Ansprechpartner an die breite Bevölkerung.

Im Rahmen des Vertrages 2019 wurde der Zuschuss in Höhe von 154.942,58 EUR festgelegt.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag 2019 werden folgende zusätzliche finanzielle Mittel mit aufgenommen:

  • ein Betrag in Höhe von 1.459 EUR für die Erweiterung und Umsetzung des Angebots der Blutzuckermessungen sowie zur Anschaffung des Materials.

Der Gesamtzuschuss beläuft sich demzufolge auf 156.401,58 EUR

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Addendum hat zusätzliche finanzielle Auswirkungen von Unkosten von 1.459 EUR auf den bestehenden Vertrag 2019. Demzufolge erhält die VoG Patienten Rat & Treff für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 einen Zuschuss in Höhe von 156.401,58 EUR.

Haushaltsjahr:           2019

Finanzstelle:              50.16

Finanzposition:          33.00

Zuschuss:       156.401,58

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 2. September 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG PRT für das Jahr 2019.