Sitzung vom 19. September 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. September 2015 zur Bestellung der Mitglieder des durch das Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung eingesetzten Kooperationsausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. September 2015 zur Bestellung der Mitglieder des durch das Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung eingesetzten Kooperationsausschusses.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 7 des Kooperationsabkommens vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung wurde ein paritätisch besetzter, sechs Mitglieder zählender Kooperationsausschuss eingesetzt. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann drei Vertreter bestellen. Unter den drei Vertretern muss ein leitender Beamte der für die Behindertenpolitik zuständigen Einrichtung und ein Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers bestellt werden.

Aktuell sind Herr Dr. Stephan Förster und Herr Marvin Souren seitens der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben sowie Herr Marc Xhonneux als Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers in den Kooperationsausschuss bestellt.

Der Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers wird nun durch die folgende Person neu bestellt:

Vertreter des für die Behindertenpolitik zuständigen Ministers:

  • Herr Robert Hagen

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 5. September 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlag 

  • Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Artikel 7 des Kooperationsabkommens vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung