Sitzung vom 19. September 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung wurde der Beirat für Gesundheits-förderung geschaffen. Mit dem Erlass vom 2. März 2017 wurden die Mitglieder für die vierte Mandatsdauer des Beirates bezeichnet. Das Mandat der Mitglieder beginnt am 6. März 2017 und endet am 7. März 2021.

Durch Personalveränderungen werden folgende Personen ersetzt:

  • Kaleido Ostbelgien: das bisherige effektive Mitglied Frau Murielle Mendez wird Ersatzmitglied und Frau Marie-Rose Bellin wird effektives Mitglied.

  • Kabinett Antoniadis: das bisherige beratende Mitglied Frau Evelyne Cappaert, wird durch Frau Laura Piraprez ersetzt.

  • Für den Fachbereich Pädagogik: das bisherige beratende Mitglied Frau Angélique Emonts wird durch Herrn Sébastien Labiaux ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen, insofern die Sitzungen weiterhin innerhalb der gewöhnlichen Dienstzeit der Vertreter stattfinden. Andernfalls müssten die Entschädigungen gemäß den anwendbaren Rechtsgrundlagen gewährt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 14. August 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 8 §3.