Sitzung vom 19. September 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. Juli 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. Juli 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 16 Absatz 3 Nummer 1 des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler sieht vor, dass sich der Arbeitskreis für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung unter anderem aus einem Vertreter des für die Beschäftigung zuständigen Ministers, der den Vorsitz des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung inne hat, zusammensetzt.

Zudem sieht Artikel 18 Absatz 1 und 2 des Erlasses der Regierung vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler vor, dass die Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung vom Beschäftigungsminister bestellt werden und sollte ein Mandat im Arbeitskreis frei werden, der Beschäftigungsminister innerhalb von drei Monaten ein neues Mitglied bestellt, das das Mandat seines Vorgängers zu Ende führt.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien hat am 13. Juni 2016 die Neuaufteilung der Zuständigkeiten der Berater im Kabinett der Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien schriftlich mitgeteilt. Bis zum 30. Juni 2019 blieb Herr Rainer Stoffels für den Bereich Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung zuständig und folgerichtig im o. g. Arbeitskreis vertreten. Ab dem 1. Juli 2019 übernimmt Frau Isabelle Schifflers diese Aufgaben und soll somit das Amt von Herrn Stoffels zu Ende führen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 16 Absatz 3 Nummer 1 des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler;

  • Artikel 18 Absatz 1 und 2 des Erlasses der Regierung vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler;

  • Erlass der Regierung vom 9. Juli 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung.