Sitzung vom 3. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Anerkennung einer für bestimmte Kindergartenassistenten dienstrechtlich erforderlichen Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Anerkennung einer für bestimmte Kindergartenassistenten dienstrechtlich erforderlichen Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 25. Juni 2018 zur Einführung des Amtes des Kindergarten-assistenten in den Regelgrundschulen sowie zur Herabsenkung des Eintrittsalters in den Kindergarten auf zwei Jahre und sechs Monate wurde im Unterrichtswesen zum 1. September 2018 das Amt des Kindergartenassistenten eingeführt. Die mit diesem Amt einhergehenden dienstrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass Kindergartenassistenten, die nicht den erforderlichen Befähigungsnachweis für dieses Amt besitzen oder die über eine vom Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung zum Kindergartenhelfer verfügen, eine Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung von mindestens 120 Stunden absolvieren müssen.

Vor diesem Hintergrund bietet das Institut für Weiterbildung Eupen ab dem Schuljahr 2019-2020 eine entsprechende Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung im Umfang von 120 Stunden im Abendschulunterricht für die hierüber angeführte Zielgruppe an. Durch vorliegenden Erlass wird diese Weiterbildung dienstrechtlich anerkannt und die Kompetenzerwartungen und Inhaltkontexte werden festgelegt.

Die Lernenden erhalten im Rahmen der Weiterbildung eine breitgefächerte Ausbildung sowohl im Bereich der personalen, der sozialen als auch der Fachkompetenz. Die Weiterbildung eröffnet die Möglichkeit, das eigene Verhalten passend zur späteren Berufstätigkeit und deren Anforderungen zu entwickeln. Der soziale Aspekt, der sowohl für die Erziehung der Kinder aber auch im eigenen Umgang mit den Partnern im Kindergarten eine wichtige Rolle spielt, wird bearbeitet. Fachliche Grundkenntnisse aus den Bereichen der Entwicklung von Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr, theoretisches wie praktisches Wissen und Können zu Themen wie Körperpflege, erste Hilfe, Ernährung werden übermittelt. Das Referenzdokument der Kindergärten, der Aktivitätenplan mit den Entwicklungszielen, wird den Lernenden als Arbeitsinstrument vorgestellt. Es handelt sich um eine rundum gut durchdachte Weiterbildung, die erste Erfahrungen im Kindergartenbereich festigt und ausbaut und die Lernenden gut auf das Amt des Kindergartenassistenten vorbereitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
24. September 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens

Königlicher Erlass vom 22. April 1969 zur Festlegung der erforderlichen Befähigungsnachweise der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der Einrichtungen des staatlichen Vor-, Primar-, Förder- und Mittelschulwesens, des technischen Unterrichts, des Kunstunterrichts und des Normalschulwesens und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate

Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statutes der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums

Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren