Sitzung vom 11. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungs-ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Prüfungen und die Abschlussprüfungen umfassen jeweils eine schriftliche Prüfung in drei Fächern sowie praktische Prüfungen, jeweils bestehend aus einer Prüfung am Krankenbett und einem Pflegebericht, und die mündlichen Prüfungen über sämtliche Fächer des Studienprogramms des betreffenden Studienjahres.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:

  1. einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die von der Regierung unter den Beamten der Stufe 1 des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder den Inspektoren-Beratern, die im aktiven Dienst oder im Ruhestand sind, bezeichnet werden;

  2. Mitgliedern, die unter den Lehrern der von der Deutschsprachigen und der Französischen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Krankenpflegeschulen des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts ausgewählt werden, wobei sie entweder noch im Dienst oder seit weniger als fünf Jahren im Ruhestand sind;

  3. einem Schriftführer und stellvertretenden Schriftführern, die unter den Personalmitgliedern des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und gegebenenfalls der Französischen Gemeinschaft ausgewählt werden.

    Frau Catherine Reinertz, Fachbereichsleiterin im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wird als Vorsitzende bestellt und Frau Karolin Wirtz, Referentin im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als stellvertretende Vorsitzende.

    Frau Yasmin Cools, Hauptassistentin im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wird als Schriftführerin bestellt und Frau Cassandra Willems, Sachbearbeiterin im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als stellvertretende Schriftführerin.

    Frau Cornelia Allmanns-Keutgen, Fachbereichsleiterin an der Autonomen Hochschule, sowie Herr Michael Beythen und Herr Olivier Kirschvink, beide Dozent an der Autonomen Hochschule, werden als Mitglieder bestellt. Frau Valerie Loyens, Krankenpflegerin, und Herr Patrick Débie, Krankenpfleger, werden ebenfalls als Mitglieder bestellt.

    Der Erlass der Regierung vom 14. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege wird aufgehoben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Erlass der Regierung vom 13. Juni 1997 zur Festlegung der Bedingungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege
  • Erlass der Regierung vom 14. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege