Sitzung vom 22. Oktober 2019

Dekretvorentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem Jahr 2008 gelten in den Primarschulen und der ersten Stufe der Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kompetenzorientierte Rahmenpläne.

Seit dem Jahr 2012 wurden Rahmenpläne für die zweite und dritte Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts in der Regelsekundarschule eingeführt.

So wurden unter anderem der Rahmenplan für das Fach Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre) für die Regelprimar- und die Regelsekundarschulen, die Rahmenpläne für die Fächer Französisch als Fremdsprache, Mathematik für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts, Deutsch für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts und Geografie für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule eingeführt.

Nunmehr liegt der Rahmenplanentwurf für das Fach Geschichte für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule vor.

In seinem einheitlichen Aufbau vom dritten Sekundarschuljahr bis zum Abschluss der Sekundarschule gibt das Dokument den Rahmen für die historisch-politische Bildung auf der Basis eines interdisziplinären Ansatzes im Fach Geschichte im technischen Befähigungsunterricht und im berufsbildenden Unterricht in der Regelsekundarschule vor.

Gefördert werden hierbei historische Kernkompetenzen, die es den Schülern ermöglichen, historische Entwicklungen sowie Veränderungen in der Vergangenheit zu erfassen. Dabei werden Vergleiche mit vorangehenden bzw. späteren Entwicklungen gezogen, vergangenheitsbezogene Deutungsmuster und zukunftsorientierte Sinnbildungen erkannt und diskutiert. Die Schüler setzen sich mit vorliegenden Geschichtsdarstellungen konstruktiv-kritisch auseinander und schaffen historische Narrationen. Sie erkennen den Konstruktionscharakter von historischen Darstellungen und werden durch den Rahmenplan befähigt, im Ansatz Dekonstruktionsarbeit zu leisten.

Der vorliegende Rahmenplan basiert auf den fünf historischen Kernkompetenzen (der Frage-, der Methoden-, Orientierungs-, Sach- und Kommunikationskompetenz). Das dem Rahmenplan zugrunde liegende Kompetenzmodell orientiert sich an der aktuellen geschichtsdidaktischen Forschung, die Geschichtsbewusstsein und historisches Denken in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellt.

Das Ziel des Rahmenplans ist die Schaffung eines reflektierten und selbstreflektierten Geschichtsbewusstseins. Vor diesem Hintergrund soll das Geschichtsbewusstsein einen inneren Zusammenhang von Vergangenheitsdeutungen, Gegenwartsverständnissen und Zukunftserwartungen gewährleisten.

Abschließend sei vermerkt, dass der Rahmenplan Geschichte – ein dem Kompetenzniveau der Schüler angepasster Rahmenplan – für die technische Befähigung und den berufsbildenden Unterricht Kompetenzen vermittelt, die die Schüler befähigen, durch methodisch reguliertes historisches Denken über Begriffe, Konzepte, Strukturen Verfahrensweisen und Theorien zu einer historischen Orientierung zu gelangen, die in der Gegenwart verhaftet ist.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich Ausgaben für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die mit Kosten in Höhe von circa 1 000 € aus der Zuweisung OB 30 PR11 ZW 12.12 „Implementierung neuer Rahmenpläne“ für die Deutschsprachige Gemeinschaft verbunden sind.

4. Gutachten:

Liegen vor:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
    3. Oktober 2019,

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Oktober 2019.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 15. Oktober 2019.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 130 der Verfassung
  • Dekret vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen