Sitzung vom 31. Oktober 2019

Vertrag zwischen der Universität Trier, der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS) zur Aufnahme von Studierenden der Lehrbefähigung der AHS in entsprechenden Fachdidaktikkursen der Universität Trier

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Universität Trier, der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS) zur Aufnahme von Studierenden der Lehrbefähigung der AHS in entsprechenden Fachdidaktikkursen der Universität Trier.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Neu- und Quereinsteiger im Lehrerberuf, die nicht über den gesetzlich festgelegten Befähigungsnachweis verfügen, müssen infolge einer Abänderung der belgischen Unterrichtsgesetzgebung im Jahr 2008 eine Lehrbefähigung erwerben. Die AHS hat eine entsprechende Ausbildung mit einem Umfang von 30 Leistungspunkten (LP) konzipiert. Davon sind je nach Fach 4 bis 7 LP für den Bereich Fachdidaktik vorgesehen. Die AHS kooperiert im Bereich der Fachdidaktik mit der Universität Lüttich, an der Amtssprache Französisch ist. Für Kandidaten, die kein Französisch sprechen, besteht der Bedarf für den Erwerb der Fachdidaktik an einer deutschsprachigen Hochschule oder Universität.

Die Universität Trier bildet Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen Plus aus. Diese Ausbildung umfasst auch fachdidaktische Studien. Die Universität Trier stellt sich der Verantwortung für die qualifizierte Ausbildung von Studierenden in der gesamten Region und unterstützt die AHS in der Ausbildung von Neu­ und Quereinsteigern für den Lehrerberuf im Bereich Fachdidaktik.

Die Vertragsunterzeichnung ist für Ende November 2019 anvisiert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule