Sitzung vom 31. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Förderausschuss muss in Fällen, in denen kein Einvernehmen über die Beantragung von sonderpädagogischem Förderbedarf oder über die Entscheidung bezüglich des Förderorts in der Förderkonferenz vorliegt, einberufen werden und nach entsprechenden Konsultationen eine Entscheidung treffen.

Zudem ist er zuständig für die Erteilung der in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Förderschulwesen und das integrierte Schulwesen vorgesehenen Abweichungsgenehmigung zur Verlängerung der Schulzeit.

Die Mitglieder des Förderausschusses und deren Ersatzmitglieder sind neben Mitarbeitern aus dem Ministerium, die die Funktion des Präsidenten und des Sekretariats übernehmen, ein Vertreter der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, ein Experte im Bereich Förderpädagogik, jeweils ein Vertreter des jeweiligen Schulträgers der Regelschule, die der Schüler, dessen Situation Grund des Einspruchs ist, besucht oder auf Wunsch der Eltern besuchen soll, und ein Vertreter der Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung.

Durch vorliegenden Erlass werden in dem Erlass der Regierung, durch den die Mitglieder des Förderausschusses bestellt sind, folgende Änderungen vorgenommen:

  • Frau Véronique De Decker wird in ihrer Funktion als stellvertretende Sekretärin durch Frau Julia Cremer ersetzt.

  • Frau Brigitte Kocks wird in ihrer Funktion als Vertreterin des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens (effektives Mitglied) durch Frau Claudia Schröder ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 10. Oktober 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen