Sitzung vom 14. November 2019

Urlaubsregelung 2020 für das Ministerium und die Regierungskabinette

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Urlaubsregelung 2020 für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Regierungskabinette.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regelung listet entsprechend den Artikeln 105 und 107 des u.a. Erlasses die wichtigsten Daten über Jahresurlaub und Feiertage auf.

Entsprechend den Bestimmungen von Artikel 108 des u.a. Erlasses werden die gesetzlichen Feiertage sowie die den gesetzlichen Feiertagen gleichgestellten Tage erwähnt, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen – im Jahre 2020 sind es vier - und die demzufolge die Festlegung von Ausgleichstagen erfordern. Für den Tag der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der auf denselben Tag wie der Tag des Königs fällt, wird ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt. So werden insgesamt fünf freie Tage festgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung der Urlaubstage 2020 hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Der Direktionsrat hat am 5. November 2019 sein Einverständnis zum Entwurf der Urlaubsregelung gegeben.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten