Sitzung vom 14. November 2019

Addendum 1 zum Vertrag vom 28. März 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe sowie Regierungserlass zur Abänderung des Erlasses vom 28. März 2019 zur Gewährung einer Erhöhung des Stundenkapitals in der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe und der Krankenwache und einer damit einhergehenden Zuschusserhöhung für das Jahr 2019 an die VoG Familienhilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung genehmigt die Abänderung des Regierungserlasses vom 28. März 2019 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019 für die VoG Familienhilfe und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Allgemeines

Am 28. März 2019 wurde ein Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe unterzeichnet. Dieser regelt die Zuschussbedingungen und Modalitäten, unter denen die VoG Familienhilfe ihre Angebote; im Rahmen des Dekretes über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege vom 13. Dezember 2018, leistet. Zudem werden in diesem Vertrag der Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten definiert. Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Für das Jahr 2019 hat die Regierung der VoG Familienhilfe einen Zuschuss in Höhe von 3.010.904,00 EUR für ein Stundenpaket von 85.000 Stunden beim Nutznießer (Familienhilfe, Krankenwache, Betreuung kranker Kinder und hauswirtschaftliche Hilfen) und 3.502,5 Stunden im Bereich Weiterbildung und Koordination gewährt.

Der Gesamtzuschuss beinhaltet zudem die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion) einen Pauschalzuschuss für die Tagesbetreuung im Seniorendorfhaus Schönberg, sowie

einen Sonderzuschuss für Koordination und einen personalbezogenen Zuschuss für die Deckung der Mehrkosten durch die Anpassung der Baremen der Familienhilfe.

Am 19. August 2019 reichte die VoG Familienhilfe einen Antrag auf Erhöhung des gewährten Stundenpaketes um 2.400 Stunden beim Nutznießer der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe und der Krankenwache für 2019 ein.

Um für das Jahr 2019 die Dienstleistungen der Familienhilfe sicherzustellen, gewährt die Regierung der Familienhilfe zusätzlich 2.400 Stunden beim Nutznießer im Bereich der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe. Da die Koordinationsstunden der Familien- und Seniorenhelfer prozentual zum Stundenpaket beim Nutznießer berechnet werden, werden zudem 60 zusätzliche Koordinationsstunden für 2019 vorgesehen.

Eine Verschiebung innerhalb des Stundenkapitals Familienhilfe- und Seniorenhilfe und der Krankenwache ist laut Vertrag 2019 erlaubt.

Demzufolge wird

  • der Zuschussbetrag für geleistete Stunden beim Nutznießer um 61.339,68 EUR und

  • der Zuschussbetrag für Weiterbildung und Koordination um 1.467,88 EUR erhöht, sodass ein Zusatzzuschuss in Höhe von 62.807,56 EUR für die Familienhilfe für das Jahr 2019 vorzusehen ist. Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2019 beträgt somit 3.073.711,56 EUR.

Im beigefügten Addendum 1 zum Vertrag vom 28. März 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe wird

  • im gesamten Vertrag vom 28. März 2019 „Anlage 1“ durch „Anlage 1bis“ ersetzt;

  • im Kapitel II, Punkt 1, 1.2, a) Die eigentliche Familien- und Seniorenhilfe, laut oben genannten Änderungen das genehmigte Stundenkapital angepasst;

  • das Kapitel II, 1., 1.4, 1.4.1. Die eigentliche Familien- uns Seniorenhilfe, laut oben genannten Änderungen und Berechnungen angepasst;

  • im Kapitel IV, Punkt 1. Zuschussberechnung, die Höhe der Zuschussbeträge angepasst;

  • im Kapitel IV, Punkt 2., Auszahlungsmodalitäten, die Höhe des Gesamtzuschusses und des ausbezahlten Betrages für den Monat Dezember 2019 angepasst;

  • im Kapitel IV, Punkt 3, a) Dienstleistungsstunden bei der Person oder dem Senior mit Unterstützungsbedarf sowie Koordinations- und Weiterbildungsstunden der Betrag für die zu leistenden Stunden angepasst;

  • das Kapitel V. Folgen der Nicht-Einhaltung des Vertrages, Punkt 3, der Betrag einer eventuellen Rückforderung, auf Grund von nicht oder nicht zeitig eingereichten statistischen Angaben, angepasst.

Der beigefügte Regierungserlass zur Abänderung des Erlasses vom 28. März 2019 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019 für die VoG Familienhilfe ermöglicht die Auszahlung des Zusatzzuschusses für das Jahr 2019.

Die Auszahlung des Zusatzzuschusses erfolgt nach Unterzeichnung des Addendums und Regierungserlasses im Monat Dezember 2019. Der auszuzahlende Zuschussbetrag für den Monat Dezember 2019 beträgt somit 313.811,56 EUR statt 251.004,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Anpassungen erhält die VoG Familienhilfe einen Zusatzzuschuss in Höhe von 62.807,56 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2019, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 12. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie die Palliativpflege.

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.

Vertrag für das Jahr 2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe.