Sitzung vom 14. November 2019

Erlass der Regierung zur Verlängerung der Anerkennung einer Einrichtung zur Selbstregulierung des Berufsethos der Journalisten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Verlängerung der Anerkennung einer Einrichtung zur Selbstregulierung des Berufsethos der Journalisten.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In ihrem Schreiben vom 25. September 2019 bittet die Association pour l’Autorégulation de la Déontologie journalistique um die Verlängerung ihrer am 5. Dezember 2013 durch die Regierung erteilten Anerkennung als Einrichtung zur Selbstregulierung des Berufsethos der Journalisten, da diese am 31. Dezember 2019 ausläuft.

Mit dem vorliegenden Erlass wird beabsichtigt, die besagte Anerkennung gemäß Artikel 3 des Dekrets vom 25. März 2013 für eine Dauer von sechs Jahren zu verlängern.
 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
 

5. Rechtsgrundlage:

Das Dekret vom 25. März 2013 zur Anerkennung und Bezuschussung einer Einrichtung zur Selbstregulierung des Berufsethos der Journalisten