Sitzung vom 14. November 2019

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Behindertenstätten Eupen (P0013)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Behindertenstätten Eupen für die Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 eine vollzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Behindertenstätten Eupen hat am 20. September einen Antrag auf eine vollzeitige projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht. Der Arbeitnehmer soll als Fahrer für den Minibus eingestellt werden.

Der Arbeitnehmer ist im Rahmen einer befristeten föderalen SINE-Beschäftigungs-maßnahme beschäftigt. Die Sine Unterstützung endet am 31. Dezember 2019.

Aufgrund des ministeriellen Rundschreibens vom 11. Januar 2019 (ABM 078) ist der Arbeitnehmer von der Verpflichtung sich als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt einzutragen befreit. Der Arbeitnehmer muss aber im Vorfeld, sprich vor Ablauf der betreffenden Förderperiode, eine AktiF-Bescheinigung beim Arbeitsamt beantragen.

Es liegt ein positives Gutachten vom 28. Oktober 2019 vom Fachbereich Familie und Soziales vor.

Der Fachbereich Beschäftigung empfiehlt ebenfalls die Genehmigung einer Vollzeitstelle.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Übernahme der SINE-Stellen wird im ersten Jahr den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit 22.000,- EUR belasten. In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen 21.000,- EUR bezuschusst.
 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. November 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.