Sitzung vom 14. November 2019

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Behindertenstätten Kelmis und Umgebung (P0015)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Behindertenstätten Kelmis und Umgebung für die Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 eine vollzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus-Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Behindertenstätten Kelmis und Umgebung beabsichtigt ab dem 1. Januar 2020 einen Artikel 60 §7 Arbeitnehmer als Koch und Reinigungspersonal im Rahmen einer projektgebundenen AktiF-Stelle zu übernehmen.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle wird im ersten Jahr den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit maximal 22.476,28 EUR belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen maximal 21.458,53 EUR bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. November liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.