Sitzung vom 14. November 2019

Stadt St. Vith - Infrastrukturprojekt 2269 – Sport- und Freizeitzentrum St. Vith – Umbau und Sanierung: Rückforderung des Zuschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, den an die Stadt Sankt Vith bereits ausgezahlten Zuschuss in Höhe von 1.536.032,55€ für die Phase 2 „Aus- und Umbau Schwimmbad“ des Infrastrukturprojektes 2269 „Umbau- und Sanierungsarbeiten des Sport- und Freizeitzentrums St. Vith und Schaffung eines Nahwärmenetzes“ aufgrund von Artikel 5 und Artikel 26 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18.03.2002 und in Anwendung des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen zurückzufordern.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturprojektes „Umbau- und Sanierungsarbeiten des Sport- und Freizeitzentrums (SFZ) St. Vith und Schaffung eines Nahwärmenetzes“ ist die Stadt Sankt Vith.

Das Projekt wurde unter der Nummer 2269 als alternative Finanzierung in den Infrastrukturplan 2009 aufgenommen. Die Vereinbarung über die Finanzierung wurde am 10.07.2009 unterzeichnet.

Die Projektkosten wurden auf 4.618.048,08€ geschätzt, wovon 2.186.012,24€ seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen werden.

Mit Unterzeichnung der (ersten) Zusatzvereinbarung vom 22.05.2014 wurde das Projekt inhaltlich und in Bezug auf die Projektkosten auf 4.307.106,96€ angepasst.

Im Nachhinein wurden am 24.06.2014 und am 11.09.2014 noch zwei Umschichtungen genehmigt.

Aufgrund der inhaltlichen und zeitlichen Splittung wurden am 15.12.2014 eine zweite und eine dritte Zusatzvereinbarung zur Auflösung der alternativen Finanzierung unterzeichnet.

Die Phasen 1A „Nahwärmenetz“ und 1B „Sanierungsmaßnahmen (Heizung, Dach, Beleuchtung, Sportböden) SFZ“ des Projektes wurden in 2014 abgeschlossen. Hierfür wurde mit der zweiten Zusatzvereinbarung vom 15.12.2014 die Endabrechnung erstellt und ein Zuschuss in Höhe von 877.300€ gewährt bzw. ausbezahlt.

Die Phase 2 „Aus- und Umbau Schwimmbad“ betrifft das Hallenbad und einen Teil der Umkleiden der Sporthalle.

Die (erste) Zusatzvereinbarung vom 22.05.2014 bildet die Grundlage zur Auftragsvergabe nach erfolgter Ausschreibung. Insgesamt belaufen sich die annehmbaren Gesamtprojektkosten auf 4.307.106,96€, wovon 2.845.255,95€ die Phase 2 betreffen.

Der Zuschuss der DG (60%) beläuft sich demnach auf 2.584.264,18€ für das Gesamtprojekt, wovon 1.707.153,57€ den Anteil für die Phase 2 darstellen.

Hiervon wurden bereits aufgrund von Artikel 18 des Dekretes zur Infrastruktur 1.536.032,55€ an die Stadt Sankt Vith ausbezahlt.

Um die Endabrechnung für die Phase 2 in die Wege leiten zu können, sind laut Artikel 18 §3 Absatz 3 des Dekretes zur Infrastruktur spätestens fünf Jahre nach Erteilung der definitiven Zusage bzw. Genehmigung der Regierung die endgültigen Belege einzureichen.

Diese Frist ist unter Berücksichtigung der mit der (ersten) Zusatzvereinbarung vom 22.05.2014 angepassten Zusage am 22.05.2019 abgelaufen.

Unter anderem muss der Antragsteller endgültig belegen, dass sein Vorhaben den Bestimmungen des Erlasses vom 12.07.2007 zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen entspricht. Dieser Nachweis ist anhand eines positiven Gutachtens der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben zu erbringen.

Die aktuelle, gutachterliche Stellungnahme der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben vom 07.02.2019 fällt jedoch negativ aus, sodass festgestellt werden muss, dass das besagte Projekt den Bestimmungen des Erlasses vom 12.07.2007 zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen nicht entspricht.

Laut Artikel 5 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18.03.2002 muss ein Infrastrukturvorhaben jedoch den geltenden Vorschriften im Bereich der behindertengerechten Gestaltung entsprechen, um bezuschussbar zu sein. Die Bedingung wird im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Auf dieser Grundlage fordert die Regierung den bereits ausgezahlten Zuschuss in Höhe von 1.536.032,55€ für die Phase 2 „Aus- und Umbau Schwimmbad“ des Infrastrukturprojektes 2269 „Umbau- und Sanierungsarbeiten des Sport- und Freizeitzentrums St. Vith und Schaffung eines Nahwärmenetzes“ von der Stadt Sankt Vith zurück.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Rückforderung erfolgt über den Haushalt der Einnahmen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden vom 6. November 2019 liegt vor;

Gutachterliche Stellungnahme der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben vom 07.02.2019.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret zur Infrastruktur vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;
  • Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.