Sitzung vom 14. November 2019

Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird beauftragt, den Dekretentwurf dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Seit dem Jahr 2008 gelten in den Primarschulen und der ersten Stufe der Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kompetenzorientierte Rahmenpläne.

In einem zweiten Schritt wurden seit dem Jahr 2012 Rahmenpläne für die zweite und dritte Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts in der Regelsekundarschule eingeführt.

In einem dritten Schritt wurden sowohl der Rahmenplan für das Fach Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre) für die Regelprimar- und die Regelsekundarschulen als auch die Rahmenpläne für die Fächer Französisch als Fremdsprache, Mathematik für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts, Deutsch für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts und Geografie für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule eingeführt.

Nunmehr liegt der Rahmenplanentwurf für das Fach Niederländisch dritte Fremdsprache für die zweite und dritte Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts sowie des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule vor.

In seinem einheitlichen Aufbau vom dritten Sekundarschuljahr bis zum Abschluss der Sekundarschule gibt das Dokument den Rahmen für die sprachliche Bildung im Fach Niederländisch im allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterricht sowie im technischen Befähigungsunterricht und im berufsbildenden Unterricht in der Regelsekundarschule vor.

Gefördert wird hierbei eine Vielzahl von Kompetenzen, die sich vor allem auf die Vermittlung von sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten beziehen.

Durch die Förderung der im Rahmenplan aufgeführten Kompetenzen werden die Schüler befähigt, sich auf Kommunikation bezogene Kompetenzen anzueignen. Dies geschieht in der Auseinandersetzung mit Inhaltskontexten, die dem Erwerb von Wissen und Können in den Kompetenzbereichen Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben dienen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde für den Niederländischunterricht im berufsbildenden Unterricht sowohl in der 2. als auch in der 3. Stufe ein ausschließlich für diese Studienrichtung bestimmter Kurs festgelegt. Im allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterricht sowie im technischen Befähigungsunterricht wurde der Niederländischunterricht jeweils in der 2. und der 3. Stufe in zwei verschiedene Kurse aufgegliedert: einen Grundkurs für den allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterricht sowie den technischen Befähigungsunterricht und jeweils einen Leistungskurs für den technischen Befähigungsunterricht und für den allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterricht.

Abschließend sei vermerkt, dass der Rahmenplan Niederländisch dritte Fremdsprache für den allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterricht sowie für die technische Befähigung und den berufsbildenden Unterricht Kompetenzen vermittelt, die die Schüler befähigt, eine Kommunikationsfähigkeit in Niederländisch aufzubauen, anderen Kulturen gegenüber offen und respektvoll zu sein und sich der Mehrsprachigkeit bewusst zu werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich Ausgaben für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die mit Kosten in Höhe von circa 1 000 € aus der Zuweisung OB 30 PR11 ZW 12.12 „Implementierung neuer Rahmenpläne“ für die Deutschsprachige Gemeinschaft verbunden sind.

4. Gutachten:

Das Staatsratsgutachten vom 24. Oktober 2019

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 130 der Verfassung
  • Dekret vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen