Sitzung vom 28. November 2019

Projekt Nr. 4666: Eupen - VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg - Wasserrohrbruch Gebäude 1 - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Eupen - VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg - Wasserrohrbruch Gebäude 1“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des oben genannten Vorhabens ist die VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg. Die Verwaltung der Pater-Damian-Sekundarschule (PDS) hat aufgrund eines andauernden Wasserverlustes erneut eine Leckage im Wasserversorgungsnetz der Schule festgestellt und diese dem Infrastrukturdienst im Ministerium am 08. Oktober 2019 erstmals gemeldet.

Aufgrund des stetigen Wasserverlustes verbunden mit hohen Verbrauchskosten und der Gefahr einer möglichen Beschädigung der Bauwerksgründung hatte die PDS beschlossen, umgehend eine Leckageortung in Eigenleistung vorzunehmen, und die daraus resultierenden, notwendigen Reparaturarbeiten sofort in Auftrag zu geben.

Die Leckage wurde auf der Rückseite von Gebäude 1 lokalisiert, das betroffene Wasserrohr diente als Hauptzuleitung für die Gebäude 2 und 3 der Pater-Damian-Sekundarschule. Durch die Freilegung auf der Außenseite und die Untersuchung durch den zu Rate gezogenen Techniker der Firma Palm & Schwall GmbH wurde festgestellt, dass das defekte Rohr nur noch ersetzt werden konnte. Die Installation der neu verlegten Leitungen erfolgte im Kellergeschoss von Gebäude 1.

Die als begründete Erklärung der drohenden, schwerwiegenden Beschädigung der Gesamtinfrastruktur dienenden Ergebnisse der Leckageortung, sowie die Kostenabrechnung der durchgeführten Reparaturarbeiten sind dem Infrastrukturdienst im Ministerium jeweils innerhalb der vorgesehenen Monatsfrist übermittelt worden.

Die Gesamtkosten für die oben genannten Arbeiten belaufen sich laut beiliegender Kostenabrechnung der Firma Palm & Schwall GmbH auf 7.963,94€ (inkl. 6% MwSt.).

Aus diesen Gründen stellt die VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 64.10

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im freien subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 7.963,94€

Voraussichtlicher Zuschuss (80%): 6.371,15€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.