Sitzung vom 5. Dezember 2019

Dekretvorentwurf zur Schaffung eines Beirates für Gesundheit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Dekretes zur Schaffung eines Beirates für Gesundheit.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Beirats für Gesundheitsförderung zu beantragen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Krankenhausbeirates zu beantragen.

Die Regierung beschließt, ein Gutachten des Psychiatrieverbandes zu beantragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der sechsten Staatsreform hat die Deutschsprachige Gemeinschaft neue Zuständigkeiten erhalten, wie beispielsweise die Impulseo-Förderung für Ärzte, die Anerkennung und Finanzierung der Hausärztekreise und des Psychiatrieverbandes, die Festlegung der Anerkennungsnormen und der Finanzierung des  psychiatrischen Pflegewohnheims, des Begleiteten Wohnens sowie die Langzeit-Rehabilitation.

Zurzeit werden diese Bereiche in keinem Beratungsgremium der Deutschsprachigen Gemeinschaft bearbeitet. Da künftige Vorhaben und somit die Umsetzung in Regeltexten auch diese Bereiche betreffen, ist es erforderlich, diesen Sektoren ebenfalls Gehör in den Beratungsgremien der Regierung zu verschaffen

Zurzeit existieren im Gesundheitsbereich zwei Beiräte, und zwar der Beirat für Gesundheitsförderung und der Krankenhausbeirat. Darüber hinaus wird das Themenfeld Psychiatrie im Psychiatrieverband abgedeckt.

Mit dem Ziel der stärkeren Verknüpfung zwischen Gesundheitsförderung und Prävention einerseits und der Behandlungsmedizin andererseits, erfolgt eine Neugestaltung dieser beratenden Gremien und die Schaffung eines einzigen Beirates für Gesundheit, der sowohl die Bereiche Gesundheitsversorgung als auch Gesundheitsförderung umfasst. Die Netzwerkarbeit und die Abstimmung der Dienstleistungen aufeinander ist ein Ziel der Gesundheitsplanung für Ostbelgien im Hinblick auf die Optimierung der Behandlungs- und Beratungsangebote für die Bürger.

In dem Dekret werden die Aufgaben und die Zusammensetzung des Beirates festgelegt.

Der Beirat wird die Möglichkeit haben, Fachleute zu seinen Beratungen hinzuzuziehen, die jedoch über kein Stimmrecht verfügen.

Zudem wird der Beirat die Möglichkeit haben, Arbeitsgruppen einzusetzen.

Die Mitglieder werden von der Regierung für ein Mandat von vier Jahren bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Für Sitzungen der spezifischen Arbeitsgruppen besteht dieses Anrecht hingegen nicht.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 16 Zuweisung 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 5 §1 I Nr. 1, 2, 5 und 8 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.
  • Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.