Sitzung vom 5. Dezember 2019

Verlängerung der Abkommen zur Beschäftigung von Begleit- und Ausbildungspersonal im Bereich der Sozialwirtschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Abkommen zur Beschäftigung von Begleit- und Ausbildungspersonal im Bereich der Sozialwirtschaft. Die Abkommen werden mit der Alternative DLS VoG, der Alternative VoG, der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ) VoG und Rcycl VoG jeweils für die Dauer vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 abgeschlossen. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der BVA-Reform, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind die BVA-Stellen der Zuschusskategorien A, C und B, insofern es sich um Arbeitnehmer handelt, die einen höheren Abschluss als den der Oberstufe des Sekundarunterrichts haben, in klassische Arbeitsverträge umgewandelt worden.

Die zuständigen Ressortfachbereiche des Ministeriums haben zu diesem Zweck die entsprechenden Finanzen aus dem Beschäftigungshaushalt erhalten, um die Finanzierung dieser Stellen zu sichern.

Vorliegender Beschluss betrifft die Umwandlung und Finanzierung der o.e. BVA- A, C und B-Stellen im Bereich der Sozialwirtschaft.

Die hier vorgesehenen Abkommen werden mit den Arbeitgebern des Sektors abgeschlossen bzw. um ein Jahr verlängert, die bisher nicht durch ein anderes Abkommen mit dem Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen oder mit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben finanziell gebunden waren.

Dies ist der Fall für die Alternative VoG (1,5 VZÄ), die Alternative DLS VoG (1,8 VZÄ) , Rcycl VoG (1 VZÄ) und die Christliche Arbeiterjugend VoG (7 VZÄ).

Das Abkommen mit der CAJ VoG umfasst neben den in klassische Arbeitsverträge umgewandelten Stellen der CAJ-Werkstatt Cardijn auch das betroffene Personal der Pro Aktiv VoG, da dieses mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2018 durch die CAJ VoG übernommen wurde.  Als gemeinsames Projekt firmieren sie nun unter dem Namen CAJ-Intego.

Im Abkommen für das Jahr 2019 war festgehalten, dass der Zuschuss indexiert werden kann. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird der entsprechende Förderbetrag um 1,25% erhöht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt 2020 wird mit maximal 312.630,03 € belastet. Die Mittel können über den OB 50 PR 20 ZW 33.01 aufgebracht werden, insofern dieser vom Parlament genehmigt wird.

4. Gutachten:

Es wird ein Gutachten bei der Finanzinspektion beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.