Sitzung vom 5. Dezember 2019

Übertragung der unbeweglichen Güter der „Société wallonne du Logement“ an die Deutschsprachige Gemeinschaft – Gleichlautendes Gutachten

1. Beschlussfassung:

In Anwendung von Artikel 2 des Dekretes vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erteilt die Regierung ein positives Gutachten zum Entwurf eines Erlasses der Regierung der Wallonischen Region zur Festlegung der Bedingungen und Modalitäten der Übertragung der unbeweglichen Güter der „Société wallonne du Logement“ im Gebiet deutscher Sprache an die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Der Minister für Familie und Gesundheit, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft sieht vor, dass die unbeweglichen Güter der „Société wallonne du Logement“ im Gebiet deutscher Sprache ohne Entschädigung an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen werden. Die Übertragung erfolgt durch einen Erlass der Wallonischen Regierung nach gleichlautendem Gutachten der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Mit Schreiben vom 21. November 2019 übermittelt der für das Wohnungswesen zuständige Minister der Wallonischen Region dem Ministerpräsidenten einen entsprechenden Erlassentwurf. Nach interner Prüfung dieses Entwurfes wird vorgeschlagen, ihn positiv zu begutachten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Erlass der Regierung der wallonischen Region werden der Gemeinschaft ohne Entschädigung rund 26 Hektar Bauland in den Gemeinden Büllingen, Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren übertragen. In einem Bericht an den Verwaltungsrat der „Société wallonne du Logement“ wird der Wert dieser Grundstücke auf 3.339.228,62 € geschätzt.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft