Sitzung vom 5. Dezember 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. März 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. März 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen angeführt.

Auf Vorschlag der CGSP wird Frau Eve-Marie Niessen als Ersatzmitglied durch Frau Laurie van Isacker ersetzt.

Auf Vorschlag der FGÖD wird Herr Alain Rousseaux in seiner Funktion als Mitglied durch Herrn Laurent Nix ersetzt. Im Gegenzug wird Herr Alain Rousseaux als Ersatzmitglied bestellt.

Auf Vorschlag der CSC wird Frau Andrea Thomé als Ersatzmitglied durch Frau Sylvie Falkenberg ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 20. November 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Erlass der Regierung vom 22. Januar 2015 über die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen