Sitzung vom 19. Dezember 2019

Verlängerung des Geschäftsführungsvertrags 2016-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen, Mosaik-Zentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verlängerung des Geschäftsführungsvertrags 2016-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen, Mosaik-Zentrum.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird beauftragt, dem Parlament die Vertragsverlängerung zur Zustimmung zu unterbreiten.

2. Erläuterungen:

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen, Mosaik-Zentrum, für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Der Geschäftsführungsvertrag wurde am 28. März 2017 abgeändert (Nachtrag 1).

In ihrer Sitzung vom 29. August 2019 hat die Regierung beschlossen, alle bestehenden Geschäftsführungsverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 zu verlängern.

Die Dotationen beziehungsweise die Zuschüsse werden um 1,25 Prozent im Vergleich zu 2019 erhöht.

Zudem stellt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen, Mosaik-Zentrum, ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche Mittel zur Verfügung, um eine interne Personalaufstockung im ungefähren Umfang einer halben Vollzeitäquivalenz (VZÄ) vornehmen zu können. Diese Aufstockung der Arbeitsstunden  innerhalb des bestehenden Personalkaders soll es ermöglichen, die im Jahr 2019 angefallenen Überstunden abzubauen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Zuschuss für das Jahr 2020 wird im Vergleich zu 2019 um 1,25 Prozent erhöht. Zusätzlich beinhaltet der Zuschuss für das Jahr 2020 den Betrag für eine Halbzeitäquivalenz in Höhe von 28.000 EUR. Unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts 2020 ergibt das für das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen, Mosaik-Zentrum, folgenden Betrag für das Jahr 2020:

Öffentliches Sozialhilfezentrum Eupen, Mosaik-Zentrum: 2.444.560 EUR

Die Bezuschussung des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Eupen, Mosaik-Zentrum, erfolgt über HH 2020 - OB 50 – Pr. 14 – Zuw. 43.21.

Der Zuschuss wird zu 100% als monatliches Zwölftel im Jahr 2020 gezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105;

  • Geschäftsführungsvertrag vom 12. Februar 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen, Mosaik-Zentrum, so wie er abgeändert wurde.