Sitzung vom 19. Dezember 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung eines Regierungskommissars für die Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes „Öffentlicher Wohnungsbau Eifel Gen.m.b.H.“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung eines Regierungskommissars für die Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes „Öffentlicher Wohnungsbau Eifel Gen.m.b.H.“.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 163 §1 des Gesetzbuches vom 29. Oktober 1998 über nachhaltiges Wohnen, ersetzt durch Artikel 337 des Programmdekretes 2019 vom 12. Dezember 2019 sieht folgendes vor:

„Die Gesellschaft unterliegt der Aufsicht des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers und des Haushaltsministers. Die Aufsicht des Haushaltsministers betrifft alle Entscheidungen, die finanzielle oder haushaltsmäßige Auswirkungen haben.

Die Aufsicht erfolgt mittels eines oder mehrerer Regierungskommissare, die von der Regierung auf Vorschlag des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers und des Haushaltsministers bezeichnet werden.

Für jeden Regierungskommissar kann die Regierung einen Stellvertreter bezeichnen, der im Fall einer Verhinderung die Aufgaben des Regierungskommissars wahrnimmt.“

In Ausführung des gleichlautenden Dekretes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region vom 29. April und 2. Mai 2019 wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum 1. Januar 2020 die Ausübung der regionalen Zuständigkeit Wohnungswesen übertragen und somit auch die Aufsicht über die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Im Rahmen eines Vereinbarungsprotokolls zwischen der Regierung der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die Aufsicht über die Wohnungsbaugesellschaft vom 1. Januar 2020 bis zum 29. Februar 2020 weiterhin durch die Wallonische Wohnungsbaugesellschaft (SWL) ausgeübt. Die Regierung übernimmt zum 1. Januar 2020 jedoch eigenständig und ausschließlich die Aufsicht über die Wohnungsbaugesellschaft ÖWBE Gen.m.b.H. Mit dem Programmdekret 2019 werden die Aufsichts- und Kontrollmechanismen über die Einrichtungen öffentlichen Interesses auf die Wohnungsbaugesellschaften übertragen. Somit muss die Regierung einen Delegierten des Haushaltsministers und einen Delegierten des zuständigen Fachministers für die Wohnungsbaugesellschaft ÖWBE Gen.m.b.H bestellen.

Herr Norbert Heukemes soll zum Delegierten des Haushaltsministers bei der Wohnungsbaugesellschaft ÖWBE Gen.m.b.H bestellt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 12. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, Artikel 163 §1 Absatz 2, ersetzt durch das Dekret vom 12. Dezember 2019