Sitzung vom 9. Januar 2020
Dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2019
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung:
Alle Angaben in 1.000 EUR
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3. Anpassung
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2019
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BRF
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Einnahmen
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7.199
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Verpflichtungsermächtigungen
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7.199
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Ausgabeermächtigungen
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7.199
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Norm Hoher Finanzrat
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0
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Dotation der Gemeinschaft
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5.962
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Kapitaldotation
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200
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Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
4. Gutachten:
Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses erforderlichen Gutachten liegen vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.