Sitzung vom 9. Januar 2020

Dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung:

 

Alle Angaben in 1.000 EUR

3. Anpassung

 

2019

BRF

 

Einnahmen

7.199

Verpflichtungsermächtigungen

7.199

Ausgabeermächtigungen

7.199

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

5.962

Kapitaldotation

200

 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Keine.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses erforderlichen Gutachten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.