Sitzung vom 9. Januar 2020

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2020 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2020.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2020.

Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen Zuschuss für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die SOS-Hilfe VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und hand-werklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut.  Die Leistungen werden im Prinzip ausschließlich Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio- familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden.

Die folgenden Tätigkeiten der VoG erstrecken sich auf alle Gemeinden des deutschen Sprachgebietes:

  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

  • Handwerkliche Dienstleistungen in der Renovation und im Gartenbereich

  • Möbellager, Umzüge und Transporte

  • Sozialbetrieb „Fahrradwerkstatt“

  • Versch. projektbezogene Tätigkeiten

  • Sozial-beruflicher Integrationsbetrieb

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der SOS-Hilfe wird für das Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 953.853,74 EUR gewährt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

942.479,00 EUR (Basis Gesamtsumme 2019)

-   5.000,00 EUR (abzgl. Material Handwerker, wird nicht indexiert)

- 27.500,00 EUR (abzgl. Nahbereich Waschbären, wird nicht indexiert)

       909.979,00 EUR

      + 11.374,74 EUR (1,25 % Index)

       921.353.74 EUR

      +   5.000,00 EUR

      + 27.500,00 EUR

      953.853,74 EUR Gesamtsumme 2020:

 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr.15, ZW. 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe;

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104;

  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS- Hilfe, VoG für 2020;

  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2020.