Sitzung vom 9. Januar 2020
Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2020 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2020.
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2020.
Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen Zuschuss für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die SOS-Hilfe VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und hand-werklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut. Die Leistungen werden im Prinzip ausschließlich Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio- familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden.
Die folgenden Tätigkeiten der VoG erstrecken sich auf alle Gemeinden des deutschen Sprachgebietes:
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Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
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Handwerkliche Dienstleistungen in der Renovation und im Gartenbereich
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Möbellager, Umzüge und Transporte
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Sozialbetrieb „Fahrradwerkstatt“
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Versch. projektbezogene Tätigkeiten
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Sozial-beruflicher Integrationsbetrieb
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der SOS-Hilfe wird für das Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 953.853,74 EUR gewährt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
942.479,00 EUR (Basis Gesamtsumme 2019)
- 5.000,00 EUR (abzgl. Material Handwerker, wird nicht indexiert)
- 27.500,00 EUR (abzgl. Nahbereich Waschbären, wird nicht indexiert)
909.979,00 EUR
+ 11.374,74 EUR (1,25 % Index)
921.353.74 EUR
+ 5.000,00 EUR
+ 27.500,00 EUR
953.853,74 EUR Gesamtsumme 2020:
Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr.15, ZW. 33.01.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Dezember 2019 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
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Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe;
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Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104;
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Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS- Hilfe, VoG für 2020;
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Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2020.