Sitzung vom 9. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2020 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 für die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA einen Zuschuss in Höhe von 456.420,63 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 13. Dezember 2018 findet das Dekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege Anwendung. Laut Artikel 52 und 53 dieses Dekretes bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe.

Da die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA vor Inkrafttreten des Dekrets vom 13. Dezember 2018 in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe anerkannt war, gilt der Dienst in Anwendung der Übergangsbestimmungen des Dekrets vom 13. Dezember 2018 als vorläufig anerkannt und kann innerhalb einer Frist von 4 Jahren nach Inkrafttreten dieses Dekretes einen Antrag auf Anerkennung bzw. Genehmigung einreichen.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA bietet Familien- und Seniorenhilfe und Hilfe bei Mehrlingsgeburten an.

Die VoG SAFPA muss für jeden Senior mit Unterstützungsbedarf, der Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, eine Beratungsbescheinigung sowie einen Unterstützungsplan laut Artikel 7 und Artikel 15 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorlegen können.

Liegt die Beratungsbescheinigung beziehungsweise der Unterstützungsplan eines Seniors mit Unterstützungsbedarf, der die eigentliche Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, nicht vor, fordert die VoG SAFPA die Person auf, diesen in der DSL erstellen zu lassen.

Seit dem 1. Juli 2014 leistet die VoG Familienhilfe weitere Dienstleistungsstunden im Rahmen des regionalen Projektes „Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor“. Die entsprechenden Personalkosten für 1,79 (vorher 2) VZÄ Familien- und Seniorenhelfer werden ab dem 1. Januar 2016 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.

Zuschuss 2020

Laut Vertrag 2020 wird der SAFPA ein Zuschuss in Höhe von 456.420,63 EUR für das Jahr 2020 gewährt.

Der Zuschuss basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich wie folgt zusammen: Basissatz, Zusatz für das Dienstalter und Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden).

Für die Berechnung des Zuschusses 2020 wurde eine Erhöhung von 1,25 % auf den Basissatz, den Zusatz Dienstalter, den Zusatz außergewöhnlichen Stunden und auf die Umrahmungskosten 2019 berechnet.

Insgesamt werden 13.610 Stunden bezuschusst, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • 13.000 Dienstleistungsstunden Familien- und Seniorenhilfe beim Nutznießer,

  • 285 Stunden für Weiterbildung, berechnet auf die Anzahl aktiver Personalmitglieder zum 30. Juni 2019. Pro Personalmitglied der Familien- und Seniorenhilfe werden 15 Stunden pro Jahr berechnet.

  • 325 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5% der geleisteten Stunden beim Nutznießer.

Für das Jahr 2020 wurde VoG SAFPA zusätzlich ein Pauschalzuschuss für Koordination in Höhe von 8.029,90 EUR gewährt, welcher in den Zuschuss für Umrahmungskosten einfließt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA erhält einen Betrag in Höhe von 456.420,63 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege
  • Vertrag für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA.