Sitzung vom 9. Januar 2020

Verlängerung der Geschäftsführungsverträge 2016-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verlängerung der Geschäftsführungsverträge 2016-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird beauftragt, dem Parlament die Vertragsverlängerungen zur Zustimmung zu unterbreiten.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 23. Februar 2016 haben aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 105, Absatz 3 die Regierung und das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) einen Geschäftsführungsvertrag für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Der Geschäftsführungsvertrag wurde am 21. Januar 2019 und am 23. Mai 2019 abgeändert.

Der Erlass der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen wurde am 23. Mai 2019 abgeändert.

In ihrer Sitzung vom 4. Juli 2019 traf die Regierung die Entscheidung zur Höhe der IAWM-Dotationen 2010. In ihrer Sitzung vom 29. August 2019 beschloss die Regierung, den bestehenden Geschäftsführungsvertrag um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 zu verlängern.

Demnach steht die 3. Anpassung für den Geschäftsführungsvertrag mit dem IAWM an.

Der Anhang zum Geschäftsführungsvertrag wird zeitgleich aktualisiert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2020 sind folgende Mittel vorgehen:

OB 30 PR 22 ZW 41.41 – Dotation an das IAWM: 4.544.000 €

OB 30 PR 22 ZW 41.42 – Zuschüsse für den Start- und Praktikumsbonus: 225.000 €

OB 70 PR 05 ZW 61.41 – Dotation für Investitionsausgaben an das IAWM: 20.000 €

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.