Sitzung vom 23. Januar 2020

Jahreszuschuss 2020 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs-und Therapiezentrum für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Beratungs-und Therapiezentrum, Vervierser Straße 14 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 1.935.697,50 EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der für Gesundheit und Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum entstand zum 1. Januar 2018 aus einer Fusion der Dienste der VoG SPZ und der VoG KiTZ.

In 2020 wird wie in den Jahren 2018 und 2019 ein Jahresvertrag mit der VoG BTZ abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt die Aufgaben, die das BTZ erfüllen muss und definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Aufgaben:

Die VoG BTZ bietet eine allgemeine multidisziplinäre Begleitung und eine erweiterte multidisziplinäre Therapie speziell für Kinder bis 14 Jahre an.

Die Angebote beinhalten neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien. Zu den Aufgaben zählen: Erstberatung, Bilanz, Beratung, Therapie, Netzwerkarbeit, Opferhilfe, Begleitung von Straftätern, Menschen mit Autismus oder Hörschädigung.

Zuschuss 2020:

Laut Vertrag wird dem BTZ ein Zuschuss in Höhe von 1.935.697,50 EUR gewährt.

Dies entspricht einer Steigerung von 1,25% im Vergleich zum Zuschuss 2019 (1.838.800,00 EUR).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2020

Finanzstelle:                         50.16

Finanzposition:                    33.00

Zuschuss:                            1.935.697,50 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 20. März 1975 über die Zulassung und Bezuschussung der Dienste für geistige Gesundheit, so wie er abgeändert wurde;
  • Dekret vom 29. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 26. September 2016 über die Opferhilfe und die spezialisierte Opferhilfe;
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2020;