Sitzung vom 23. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“ für das Jahr 2020 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“ einen Zuschuss in Höhe von 1.692.587,07 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Grundlagendekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege wurde am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Das Dekret beschreibt die Angebote, regelt die Genehmigungen und Anerkennungen sowie die Finanzierung der einzelnen Angebote und Träger.

Aktuell erfüllen die Wohn- und Pflegezentren noch nicht die anvisierten Vorgaben zum Betreuungsschlüssel von 82 % erhöhter und 13 % geringer Unterstützungskategorie. Hierzu wird deshalb eine Übergangsphase von 10 Jahren im Dekret definiert. Für die Kurzaufenthalte, mit der Zielvorgabe 5 % der Gesamtkapazität des Wohn- und Pflegezentrums, wurden 4 Jahre Übergangszeit vorgesehen.

Für das Jahr 2020 ist ein weiterer 1-Jahres-Vertrag vorgesehen. Mit den Jahresverträgen sollen Erfahrungen gesammelt werden bevor Geschäftsführungsverträge mit den Einrichtungen abgeschlossen werden. 2020 ist ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die obengenannten Prozentsätze zu erreichen und gleichzeitig die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren zu harmonisieren. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Die Finanzierungsregeln des LIKIV‘s, die bis zum 31.12.2018 angewendet wurden, haben dazu geführt, dass die einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedliche Tagespauschalen erhalten haben.

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV Normen definiert. Diese befinden sich in folgenden Rechtstexten:

  • Arrêté royal du 21 septembre 2004 fixant les normes pour l’agrément spécial comme maison de repos et de soins, comme centre de jour ou comme centre pour lésions cérébrales acquises

  • Arrêté ministériel du 6 novembre 2003 fixant le montant et les conditions d’octroi de l’intervention visée à l’article 37, §12 de la loi relative à l’assurance obligatoire soins de santé et indemnités, coordonnées le 14 juillet 1994 dans les maisons de repos et de soins et dans les maisons de repos pour personnes âgées.

Zur Berechnung der Personalnorm wurden die LIKIV-Normen angewandt:

  • Die Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie wurden den Altenwohnheimen zugewiesen mit je 50 % mit Katz-Scala A und B.

  • Die Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie wurden den Altenpflegewohnheimen zugeordnet mit je 50 % der Katz-Scala B und C.

  • Die Kurzaufenthalte bleiben Kurzaufenthalte.

Zuschuss 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum „St. Franziskus“:

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“ bietet laut Dekret folgende Dienstleistungen an:

  • Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren;

  • Tagespflege;

  • Tagesbetreuung.

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“ zählt insgesamt 59 Plätze. Das WPZS St. Franziskus erhält im Jahr 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum einen  Zuschuss von 1.630.087,07 €.

 

Mobilitätshilfen

4.891,10 €

Personalbezogener Zuschuss

68.963,97 €

 

Bewohnerbezogener Zuschuss

1.556.232,00 €

=  Zuschuss WPZS

1.630.087,07 €

Tagespflege

52.500 €

Tagesbetreuung

10.000 €

= Gesamtzuschuss 2020

1.692.587,07 €

 

Die Pauschale für Mobilitätshilfen pro Platz ist im Jahr 2020 auf 82,90 EUR festgelegt.

Die Tagespauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener erhöhter Unterstützungskategorie ist auf 74 EUR festgelegt.

Die Tagespauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener geringer Unterstützungskategorie ist auf 68 EUR festgelegt.

Aufteilung der Unterstützungskapazität:

Für das Jahr 2020 ist folgende Aufteilung der Unterstützungskategorie vorgesehen:

40 Plätze für erhöhte Unterstützungskategorie; (+2 im Vergleich zu 2019, 68 % der Gesamtkapazität)

19 Plätze für geringe Unterstützungskategorie; (-2 im Vergleich zu 2019, 32 % der Gesamtkapazität)

0 Plätze für Kurzaufenthalte. (unverändert)

Die Erhöhung der Plätze für die erhöhte Unterstützungskategorie erklärt sich durch die Notwendigkeit die Vorgabe von 82-13 und 5 % des Dekretes bis 2028 zu erreichen.

In 2019 wird das WPZS St. Franziskus höchstwahrscheinlich laut der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Hochrechnung min. 97 % der Anzahl Anwesenheitstagen pro Unterstützungskategorie erreichen. Sie werden die vertraglich festgelegten Anwesenheitstage weder über- noch unterschreiten.

Anzahl Anwesenheitstage:

Für das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“ werden folgende Anwesenheitstage pro Unterstützungskapazität festgelegt:

14.640 Anwesenheitstage für erhöhte Unterstützungskategorie (40 Plätze * 366Tage);

6.954 Anwesenheitstage für geringe Unterstützungskategorie (19 Plätze * 366 Tage);

0 Anwesenheitstage für Kurzaufenthalte.

Diese Veränderung der Unterstützungskapazität des WPZS „St. Franziskus“ führt dazu, dass sich die Vorgaben für das vorhandene Personal wie folgt erhöht:

 

 

2019

2020

Differenz

Krankenpfleger

8,24 VZÄ

8,73 VZÄ

+ 0,49 VZÄ

Pflegehelfer

9,65 VZÄ

9,25 VZÄ

- 0,40 VZÄ

Paramediziner

2,09 VZÄ

1,78 VZÄ

- 0,31 VZÄ

 

Diese zusätzlichen Personalmitglieder müssen in 2020 eingestellt werden.

Sollten im Laufe des Jahres 2020 Personalmitglieder einer der vorgenannten drei Qualifikationen ausfallen, sollen diese bevorzugt durch die gleiche Qualifikation ersetzt werden.

Sollte ein nachgewiesener Arbeitskräftemangel für die festgelegte Norm 2020 und Qualifikation (über die Abweichung hinaus) bestehen, kann der Minister auf Grundlage eines Gutachtens des Begleitausschusses weitere Abweichungen genehmigen im Rahmen der vom LIKIV vorgesehenen Verschiebungen der Qualifikationen.

Zuschuss 2020 für die Tagespflege:

Das WPZS St. Franziskus bietet 5 Plätze in der Tagespflege an.

Die Tagespflege ist mindestens 50 Wochen im Jahr an 5 Tagen die Woche geöffnet.

Anwesenheitstage der Tagespflege:

Für das WPZS St. Franziskus werden 1.250 Anwesenheitstage für die Tagespflege festgelegt.

Die Begleitpauschale für die Tagespflege ist auf 42,00 € festgelegt.

Das WPZS St. Franziskus erhält für die Tagespflege einen Pauschalzuschuss von 52.500 € (1.250 x 42,00 €).

Zuschuss 2020 für die Tagesbetreuung:

Das WPZS St. Franziskus bietet 2 Plätze in der Tagesbetreuung an.

Die Tagesbetreuung ist mindestens 50 Wochen im Jahr an 5 Tagen die Woche geöffnet.

Anwesenheitstage für die Tagesbetreuung:

Für das WPZS St. Franziskus werden 500 Anwesenheitstage für 2020 für die Tagesbetreuung festgelegt.

Die Begleitpauschale für die Tagesbetreuung ist auf 20,00 € festgelegt.

Das WPZS St. Franziskus erhält für die Tagesbetreuung einen Pauschalzuschuss von 10.000 € (500 x 20,00 €)

Übersicht des Zuschusses für alle Angebote im Jahr 2020:

Das WPZS St. Franziskus erhält für das Jahr 2020 einen Pauschalzuschuss für alle seine Angebote von 1.692.587,07 €.

Die Auszahlung des Betrages erfolgt gemäß folgender Modalitäten:

Der maximale Pauschalzuschuss von 1.692.587,07 € wird nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages durch die Regierung in monatlichen Vorschüssen an das WPZS St. Franziskus ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 141.000,00 € für die Monate Januar bis November und auf 141.587,07 € für den Monat Dezember 2020.

Der maximale Zuschussbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Für das Wohn- und Pflegezentrum inklusive Standardmobilitätshilfen: 1.630.087,07 €

Für die Tagespflege: 52.500 €

Für die Tagesbetreuung: 10.000 €

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der insgesamte Zuschuss für das WPZS St. Franziskus steigt in 2020 steigt aufgrund folgender Elemente:

  • die Einführung der dekretal vorgesehenen drei Tagespauschalen;

  • das Ziel der Angleichung der Pauschalen aller Einrichtungen bis 2028;

  • die Erhöhung der Plätze für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie.

Das WPZS St. Franziskus erhält einen Betrag in Höhe von 1.692.587,07 €. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Januar 2020.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Franziskus“ für das Jahr 2020