Sitzung vom 23. Januar 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung für die Jahre 2020 und 2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung für die Jahre 2020 bis 2024.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Artikel 2 des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und medizinischen Prävention ist vorgesehen, dass die Regierung auf Grundlage eines Gutachtens des Beirates für Gesundheitsförderung alle fünf Jahre die inhaltlichen Schwerpunkte festlegt.

Der Gesundheitsförderung liegt ein Konzept zugrunde, das die Regierung per Erlass am 23. März 2017 verabschiedet hat.

Der zuständige Fachbereich des Ministeriums hat Themenvorschläge für die Jahre 2020-2024 ausgearbeitet.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen hat den Beirat für Gesundheitsförderung am 22. November 2019 damit beauftragt, aufgrund der Vorschläge ein Gutachten zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte für die Gesundheitsförderung der Jahre 2020 und 2024 zu erstellen.

Der Beirat hat am 20. Dezember 2019 ein positives Gutachten hierzu erstellt und weitere Vorschläge zur Umsetzung beispielsweise in bestimmten Zielgruppen definiert.

Nachfolgende Zielgruppen wird definiert:

Zielgruppe „Sozial chancenärmeres Publikum“

Die Organisationen und Projekte sollen weiterhin eine ganze Bandbreite an Zielgruppen und Settings ansprechen. Die Zielgruppe des sozial chancenschwächeren Publikums soll zusätzlich einen vergrößerten Zugang zu Gesundheitsförderung und Prävention erhalten. Das bedeutet, dass die Organisationen und Projekte weiterhin eine ganze Bandbreite an Zielgruppen und Settings ansprechen sollen. Bei allen gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen sollte jedoch die Aufmerksamkeit darauf gelegt werden, wie zusätzlich die Zielgruppe des sozial chancenärmeren Publikums erreicht werden kann.

Nachfolgende Schwerpunkte werden definiert:

Querschnittsthema Gesundheitskompetenz:

Förderung der Kompetenzentwicklung im Bereich Gesundheit, damit der Bürger im Alltagsleben für seine Gesundheit sorgen kann und in der Lage ist, gesunde und mündige Entscheidungen zu treffen.

Thema Ernährung

  • Reduzieren des Konsums von rotem und verarbeitetem Fleisch, versteckten Fetten, Zucker und ungesunden Alternativen wie Zusatzstoffe, die vor allem durch vermeintlich gesunde Lebensmittel aufgenommen werden;

  • Fördern des Verzehrs einer ausgewogenen Ernährung, d.h. mehr Lebensmittel und Nährstoffe mit Vollkornprodukten, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Samen und Nüsse sowie ungesättigte Fettsäuren (Omega-3 Fettsäuren), Kalzium und Ballaststoffe;

  • Fördern der Flüssigkeitszufuhr mit mehr Wasser und ungesüßten Getränken oder ungesüßtem Tee.

Thema Bewegung

  • Fördern zielgruppenspezifischer Bewegung im Alltag gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation in der Bevölkerung;

  • Fördern der sportlichen Aktivität zur Prävention von chronischen, insbesondere muskuloskelettalen und kardiovaskulären Erkrankungen.

Thema Psychische Gesundheit

Entstigmatisierung und Sensibilisierung zum Thema psychische Gesundheit in den verschiedenen Lebenswelten und Vermittlung von Strategien, die die psychische Gesundheit erhalten unter anderem zur Prävention des Burnout Syndroms und Depressionen.

Thema Suchtprävention

  • Verringern des übermäßigen Alkoholkonsums, definiert als Konsum bei Frauen von mehr als 14 Einheiten Alkohol pro Woche und Konsum bei Männern von mehr als 21 Einheiten pro Woche;

  • Reduzieren des Rauschtrinkens vor allem bei Jugendlichen, definiert als das Konsumieren von mehr als 6 Einheiten Alkohol pro Gelegenheit in weniger als zwei Stunden;

  • Verringerung und Aufklärung über den Cannabis-Konsum bei Jugendlichen und Erwachsenen.

Thema Impfungen

Verbesserung der allgemeinen Durchimpfungsrate im deutschen Sprachgebiet gemäß den europäischen Empfehlungen zur Ausrottung von ansteckenden Krankheiten, durch:

  1. Verbesserung der Durchimpfungsrate von Masern, Mumps, Röteln in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf 95 Prozent;

  2. Verstärkung und Verbesserung der Information, Aufklärung und Sensibilisierung der ostbelgischen Bevölkerung zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich der Impfstoffe und ihren Konsequenzen;

  3. Information und Sensibilisierung der impfenden Ärzte über die Wichtigkeit und Notwendigkeit des Ausfüllens der Datenbank „E-VAX“.

Thema Umwelt und Gesundheit

Fördern eines ausreichenden Schutzes vor der Sonne und Hitze, vor allem durch Prävention des malignen Melanoms und hitzebedingter Erkrankungen; insbesondere in der Zielgruppe der 15-29-jährigen Frauen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Thema Zahngesundheit

Zielgruppenspezifische Förderung der präventiven Mundhygiene und -gesundheit zur Vorsorge der Zahngesundheit und zum Erhalt der Lebensqualität im Allgemeinen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Verabschiedung sind keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Beirates für Gesundheitsförderung vom 20. Dezember 2019 liegt vor.

In dem Gutachten weist der Beirat für Gesundheitsförderung auf zwei wesentliche Punkte hin, die in den nächsten Jahren wesentliche Elemente der Arbeit sein werden.

Der Beirat schlägt vor, zusätzliche Zielsetzungen einzubauen, die objektiv und messbar sind und die bis zum Jahr 2024 verwirklicht werden sollen. Diesem Aspekt sind wir uns bewusst und der Argumentation folgen wir vollends. Dies wird beispielsweise auch in der Zielstellung, die Durchimpfungsrate in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gegen Masern auf 95 Prozent zu erhöhen, angewendet. Für eine objektivere Ausrichtung der Schwerpunkte und Zielstellungen benötigt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine grundlegende Gesundheitsberichterstattung, die eigenständig und unabhängig von anderen Landesteilen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt werden soll, damit signifikante und aussagekräftige Zahlen in der Gesundheitsförderung und Prävention, in der Gesundheitsversorgung und Nachsorge generiert werden können. Derzeit sind wir dabei auf Statistiken der Nationalen Gesundheitsumfrage (n=900) und der Jugendbefragung (N= +- 1500) und vereinzelte Umfragen, die ebenfalls für die Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt wurden, angewiesen und begrenzt. Diese beinhalten auch nur vereinzelte Themen in der Gesundheitsförderung und Prävention. 

Die Organisation und Erstellung einer Gesundheitsberichterstattung ist ein Schwerpunkt in der laufenden Legislaturperiode.

Ferner teilt der Beirat für Gesundheitsförderung mit, dass in den Schwerpunkten der Bereich der mentalen Gesundheitspflege bei Senioren fehlt. Auch in diesem Bereich sieht der Fachbereich einen Bedarf. Allerdings sprechen wir hierbei von Ausrichtungen, die die Gesundheitsversorgung betreffen. Nichtsdestotrotz sind wir uns der Situation bewusst. Der Schwerpunkt der psychischen Gesundheit und der Entstigmatisierung zum Thema psychische Gesundheit in den verschiedenen Settings und die Vermittlung von Strategien, die die psychische Gesundheit erhalten u.a. zur Prävention des Burnout-Syndroms und Depressionen, ist eines der Schwerpunkte für die Jahre 2020-2024. Dabei sollen auch zielgruppenspezifische Präventionsprogramme erarbeitet und gefördert werden.

Zudem befasst sich auch das dritte regionale Entwicklungskonzept mit einem Konzept zur psychischen Gesundheitsversorgung in der die Versorgungssituation Menschen mit einer psychischen Erkrankung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft analysiert und angepasst werden soll. Dies wird auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der psychischen Gesundheitsförderung nach sich ziehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass aufgrund des Gutachtens keine Änderungen mehr an den vorgeschlagenen Schwerpunkten in der Gesundheitsförderung für die Jahre 2020 bis 2024 vorgenommen wurden. Allerdings stimmen wir den Empfehlungen des Beirats für Gesundheitsförderung zu. Dazu werden wir in den nächsten Jahren in den Bereichen Gesundheitsberichterstattung und psychische Gesundheit die hier genannten Empfehlungen erarbeiten.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 2 des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.