Sitzung vom 23. Januar 2020

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das offizielle subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubvention in Höhe von 1.752.129,94 € an das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, mit Ausnahme der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido zu Lasten des Haushaltsjahres 2020.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die offiziell subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenlosen Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen sowie für die Grundschulen durch das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen festgelegt.

Die Beträge werden jährlich der Entwicklung des Verbraucherindexes angepasst. Als Basisindex gilt der Index des Monats September 2001 (95,57), als neuer Index gilt der Index des Monats September des Haushaltsjahres 2019 (132,73).

Die Funktionssubventionen werden in monatlichen Zwölfteln ausbezahlt.

Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen an das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, ausschließlich der Autonomen Hochschule und Kaleido zu Lasten des Haushaltes 2020 (ohne Mittagsaufsichten) beläuft sich für das Jahr 2020 auf 1.752.129,94 € und teilt sich wie folgt auf:

  • Die Primarschulen erhalten insgesamt 1.714.503,06 €:

    • Gemeinde Amel: 159.707,60 €

    • Gemeinde Büllingen: 135.315,86 €

    • Gemeinde Burg Reuland: 103.302,36 €

    • Gemeinde Bütgenbach: 134.742,32 €

    • Stadt Eupen: 329.642,16 €

    • Gemeinde Kelmis: 202.764,78 €

    • Gemeinde Lontzen: 164.354,52 €

    • Gemeinde Raeren: 286.137,58 €

    • Stadt Sankt Vith: 198.535,88 €

  • Die schulische Weiterbildung, bzw. die Haushaltsschule der Stadt Eupen erhält 37.626,88 €.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Funktionssubvention für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, mit Ausnahme der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido wird in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-43.26 ausbezahlt.

Die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido haben eigene Haushaltszuweisungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.

  • Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.