Sitzung vom 23. Januar 2020

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubventionen in Höhe von 2.169.673,34 € an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2020.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die freien subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenloser Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das freie subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen sowie für die Grundschulen durch das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen festgelegt.

Die Beträge werden jährlich der Entwicklung des Verbraucherindexes angepasst. Als Basisindex gilt der Index des Monats September 2001 (95,57), als neuer Index gilt der Index des Monats September des Haushaltsjahres 2019 (132,73).

Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltes 2020 (ohne Mittagsaufsichten) beläuft sich auf 2.169.673,34 € und teilt sich wie folgt auf:

  • Die Primarschulen erhalten insgesamt 165.842,02 €:

    • Pater-Damian-Grundschule: 126.459,52 €

    • Maria-Goretti-Grundschule: 39.382,50 €

  • Die Sekundarschulen erhalten insgesamt 1.831.869,90 €:

    • Bischöfliches Institut Büllingen: 182.336,40 €

    • Bischöfliche Schule St. Vith: 246.702,85 €

    • Technisches Institut St. Vith: 394.621,85 €

    • Pater-Damian-Sekundarschule: 522.303,65 €

    • Maria-Goretti-Sekundarschule: 480.416,55 €

  • Der Teilzeit-Unterricht St. Vith erhält 5.488,60 €.

  • Die Pater-Damian-Förderschule erhält 24.033,00 €.

  • Die Internate erhalten insgesamt 141.905,14 €:

    • Maria-Goretti: 62.435,63 €

    • Bischöfliche Schule: 79.469,51 €

  • Die schulische Weiterbildung, bzw. das Weiterbildungsinstitut der Bischöflichen Schule St. Vith erhält 6.023,28 €.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Funktionssubvention an das freie subventionierte Unterrichtswesen wird in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-44.31 ausbezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17.12.2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.

  • Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.