Sitzung vom 23. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2020 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an die VoG Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Zuschuss in Höhe von 361.114,22 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der PPV hat als Aufgabe die Entwicklung der Palliativphilosophie in der Gesellschaft und die Förderung der Palliativkultur innerhalb des gesamten Pflegeangebotes.

Dabei begleitet der PPV Klienten in der letzten Lebensphase in ihrem häuslichen Umfeld (exklusive Krankenhäuser und Palliativstationen) und unterstützt somit zusätzlich alle vor Ort tätigen Erstversorger, Bezugspersonen und Hausärzte bei der Palliativpflege ihrer Klienten.

Der PPV bietet eine Koordination und Organisation aller Leistungen der Palliativpflege in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Erstversorgern beim Klienten an.

Palliativpflege ist eine umfassende Behandlung und Pflege durch ein multidisziplinäres Team. Ziel ist es, dem Klienten und den Bezugspersonen die bestmögliche Lebensqualität zu gewähren unter Berücksichtigung seiner physischen, psychologischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse.

Der Zuschuss in Höhe von 361.114,22 EUR für das Jahr 2020 setzt sich wie folgt zusammen:

Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag unter Punkt 2. erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält der PPV im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2020 einen maximalen Zuschuss von 338.114,22 EUR. Zusätzlich erhält der PPV einen personalbezogenen Zuschuss für Personalmitglieder, die Anrecht auf Maßnahmen im Rahmen des Karriereendes haben, sowie für die Krankenpfleger, die aktiv mit Klienten arbeiten, eine Prämie für die besondere Berufsqualifikation im Bereich Palliativpflege. Dieser Zuschuss beläuft sich für das Jahr 2020 auf 23.000,00 EUR.

 

Zuschuss für Personal/-Funktionskosten

338.114,22 EUR

Personalbezogener Zuschuss

23.000,00 EUR

Total 2020

361.114,22 EUR

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2020

Finanzstelle:                         50.17

Finanzposition:                    33.00

Zuschuss:                            361.114,22 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.

  • Gesetz über die Palliativpflege vom 14. Juni 2002.

  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2020.