Sitzung vom 23. Januar 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2020 an das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik einen Zuschuss in Höhe von 2.444.560,- EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik, nachfolgend Mosaik-Zentrum genannt, gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Mosaik-Zentrum für die Jahre 2016-2019 abgeschlossen.

In ihrer Sitzung vom 29. August 2019 hat die Regierung beschlossen, alle bestehenden Geschäftsführungsverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 zu verlängern.

Die Dotationen, bzw. Zuschüsse werden um 1,25 Prozent im Vergleich zu 2019 erhöht.

Zudem stellt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Mosaik-Zentrum ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche Mittel zur Verfügung, um eine interne Personalaufstockung im ungefähren Umfang einer halben Vollzeitäquivalenz (VZÄ) vornehmen zu können. Diese Aufstockung der Arbeitsstunden innerhalb des bestehenden Personalkaders soll es ermöglichen, die im Jahr 2019 angefallenen Überstunden abzubauen.

Aus diesen Gründen wurde der Geschäftsführungsvertrag zuletzt am 19. Dezember 2019 abgeändert.

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

• die stationäre Betreuung von Jugendlichen;

• die ambulante Begleitung von Jugendlichen oder Familien;

• die Durchführung von begleiteten Besuchskontakten im Rahmen der Jugendhilfe, des Jugendschutzes und eines Zivilverfahrens.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2020

Finanzstelle:                         50.14

Finanzposition:                    43.21

Zuschuss:                           2.444.560,- EUR

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2020 beträgt 2.444.560, - EUR. Der Gesamtzuschuss wird zu 100 % als zwölftel im Jahr 2020 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 203.713, - EUR für die Monate Januar bis November 2020 und auf 203.717, - EUR für den Monat Dezember 2020.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist angefragt und wird nachgereicht.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
  • Geschäftsführungsvertrag vom 12. Februar 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik, zuletzt abgeändert durch den 2. Nachtrag vom 19. Dezember 2019.