Sitzung vom 6. Februar 2020

Vorschlag zur Bestellung eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der Société Wallonne du Crédit social

1. Beschlussfassung:

Die Regierung schlägt Herrn Michael Fryns als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Verwaltungsrat der Société Wallonne du Crédit social vor.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Ausführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Société Wallonne du Crédit social (SWCS) vergibt unter gewissen Bedingungen (u.a. das Einkommen und den Verwendungszweck) Sozialkredite zu 0%.

Gemäß Artikel 175.5 §1 des Code wallon de L’habitation durable (in der Wallonischen Region anwendbare Fassung) hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Recht ein Mitglied für den Verwaltungsrat der Société Wallonne du Crédit social vorzuschlagen. Aus dem Schreiben der Ministers Pierre-Yves Dermagne geht hervor, dass dieses Mandat mit einer zukünftigen Änderung des Gesetzbuches aufgrund der Zuständigkeitsübertragung entfallen wird.

Unabhängig dieser Vertretung im Verwaltungsrat erfolgt die Zusammenarbeit mit der SWCS im Rahmen des Begleitausschusses, vorgesehen in der Vereinbarung zwischen der Regierung und der SWCS, um die Dienstleistungen auf dem Gebiet deutscher Sprache weiterhin anzubieten.

Da der Bereich Wohnungswesen dem Fachbereich Familie und Soziales zugeordnet ist, wird der Vertreter auch aus diesem Fachbereich entsendet. Aus diesem Grund wird Herr Michael Fryns, in seiner Funktion als Fachbereichsleiter, als Mitglied für den Verwaltungsrat der SWCS als Vertreter vorgeschlagen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Ein Gutachten wird nicht benötigt.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 175.5 §1 des Code wallon de L’habitation durable (in der Wallonischen Region anwendbare Fassung).