Sitzung vom 6. Februar 2020

Vereinbarungsprotokoll zwischen der Wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur übergangsweisen Ausübung der Verwaltungsaufsicht über die Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes, deren Tätigkeitsfeld sich über das deutsche Sprachgebiet erstreckt, ab dem 1. Januar 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Vereinbarungsprotokoll zwischen der Wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur übergangsweisen Ausübung der Verwaltungsaufsicht über die Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes, deren Tätigkeitsfeld sich über das deutsche Sprachgebiet erstreckt, ab dem 1. Januar 2020 zu.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit der Übernahme der Ausübung der Zuständigkeiten durch die Deutschsprachige Gemeinschaft im Bereich Wohnungswesen ab dem 1. Januar 2020 wird die Deutschsprachige Gemeinschaft auch zuständig für die Ausübung der Verwaltungsaufsicht über die Wohnungsbaugesellschaften im Gebiet deutscher Sprache. 

Da die Wohnungsbaugesellschaft Nosbau aktuell noch in 2 Sprachgebieten tätig ist, müsste die Verwaltungsaufsicht gemeinsam durch die Regierungen beider Gebietskörperschaften ausgeübt werden, was verwaltungstechnisch und rechtlich kaum umsetzbar ist. Aus diesem Grund beauftragt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Regierung der Wallonischen Region, die Aufsicht über die Nosbau auszuüben. Dies bis zu einem Zeitpunkt, der einvernehmlich durch beide Regierungen festgelegt wird und abhängig vom Zeitpunkt der Splittung der Nosbau sein wird.

Diese Beauftragung ist möglich auf Grundlage von Artikel 7 des Dekretes des Parlaments der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft. In der Wallonischen Region wird die administrative Aufsicht über die Wohnungsbaugesellschaften durch die Wallonischen Wohnungsgesellschaft (SWL) durchgeführt. Die SWL wird dies im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SWL gegen Vergütung auch gegenüber der Nosbau weiterhin vornehmen. 

Im vorliegenden Vereinbarungsprotokoll wird darüber hinaus festgehalten, dass die Aufsicht über die soziale Wohnungsbaugesellschaft ÖWBE ab dem 1. Januar 2020 ausschließlich durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeübt wird.

Die Regierung der Wallonischen Region hat dem Vereinbarungsprotokoll bereits zugestimmt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegendes Vereinbarungsprotokoll hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die mit der Aufsicht einhergehenden Vergütung wird durch das entsprechende Abkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SWL geregelt.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 7 des Dekretes vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft