Sitzung vom 19. Februar 2020

Bezeichnung eines Vertreters in die Interministerielle Konferenz für die Rechte der Frauen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bezeichnet den Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen als ihren Vertreter in der Interministeriellen Konferenz für die Rechte der Frauen.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Konzertierungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.12.2019 die Schaffung einer Interministeriellen Konferenz für die Rechte der Frauen beschlossen.

Ziel dieses Gremiums ist es, die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Befugnisebenen zu fördern zwecks Garantie der Rechte der Frauen in allen Lebensbereichen, wozu Belgien sich auf internationaler Ebene verpflichtet hat.

Die Interministerielle Konferenz wird beauftragt, sich mit folgenden Themenbereichen zu befassen: 

  • Gewalt;
  • Diskriminierung;
  • Arbeit und Vereinbarkeit von Privatleben und Berufsleben;
  • Politische Aktivitäten;
  • Gender mainstreaming;
  • Teilnahme von Frauen an der digitalen Welt.

Jeder Gliedstaat ist jetzt gebeten, einen Vertreter in diese Interministerielle Konferenz zu bezeichnen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 9.8.1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere Art 31.