Sitzung vom 19. Februar 2020

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Dabei (P0017)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Dabei für die Laufzeit vom 19. Februar 2020 bis 31. Dezember 2023 eine halbzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus-Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 20. Januar 2020 hat die VoG Dabei einen vollständigen Antrag für eine halbzeitige projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.

Aufgrund einer langfristigen Krankheit einer Arbeitnehmerin, die im Rahmen von SINE beschäftigt wird, benötigt die VoG Dabei weiteres Personal, um die Teilnehmer im Verkauf und in den Werkstätten weiterhin anleiten zu können.

Es liegt ein positives Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vor.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle wird im ersten Jahr den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit maximal 11.238,14 EUR belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen maximal 10.729,27 EUR bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 4. Februar liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.