Sitzung vom 12. März 2020

Zahlung des Jahreszuschusses an die V.o.G. Zentrum für Ostbelgische Geschichte gemäß Geschäftsführungsvertrag

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt die gemäß Geschäftsführungsvertrag vorgesehene Zahlung des Jahreszuschusses 2020 i. H. v. 166.000,00 EUR an die V.o.G. Zentrum für Ostbelgische Geschichte (ZOG).

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zur Durchführung der im Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben und Leistungen erhält das ZOG im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen jährlichen Zuschuss.

Für die Vertragslaufzeit wurde die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

 

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2020

166.000,00 €

2021

168.000,00 €

2022

170.000,00 €

2023

172.000,00 €

2024

175.000,00 €

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahreszuschuss 2020 i. H. v. 166.000,00 EUR wird zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 20, Programm 13, Zuweisung 33.12 an das ZOG ausgezahlt.

Der jährliche Zuschuss wird in zwei Tranchen gezahlt. Die erste Tranche in Höhe von 80 Prozent (Gesamtjahreszuschuss x 0,8) erhält das ZOG zum Jahresbeginn. Die Auszahlung der zweiten Tranche in Höhe von 20 Prozent (Gesamtjahreszuschuss x 0,2) erfolgt, nach der Prüfung des Jahresabschlusses (siehe Artikel 9 (4) des Geschäftsführungsvertrags), bis spätestens zum 31. August 2020.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.
  • Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.