Sitzung vom 19. März 2020
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen
1. Beschlussfassung :
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.
Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt
2. Erläuterungen :
Am 28. Januar 2020 schlägt der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) folgendes neues Mitglied des Rates für Familienleistungen vor:
Frau Rebecca Peters wird ersetzt durch Frau Viviane Leffin, WSR-Arbeitnehmer, effektives Mitglied.
Mit vorliegender Erlassabänderung wird dem Vorschlag des WSR Rechnung getragen.
3. Finanzielle Auswirkungen :
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten :
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
5. Rechtsgrundlage :
- Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
- Artikel 79 §3 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen