Sitzung vom 19. März 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Am 28. Januar 2020 schlägt der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) folgendes neues Mitglied des Rates für Familienleistungen vor:

Frau Rebecca Peters wird ersetzt durch Frau Viviane Leffin, WSR-Arbeitnehmer, effektives Mitglied.

Mit vorliegender Erlassabänderung wird dem Vorschlag des WSR Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
  • Artikel 79 §3 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen