Sitzung vom 26. März 2020

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Beschützende Werkstätten Eupen und Umgebung (P0018)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Beschützende Werkstätten Eupen für die Laufzeit vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2023 zwei vollzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus Stellen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Beschützende Werkstätte Eupen und Umgebung hat am 6. März 2020 einen Antrag auf projektgebundene AktiF-Stellen eingereicht. Die VoG beantragt zwei projektgebundene AktiF Vollzeitstellen. Beide sollen als Produktionsmitarbeiter eingestellt werden.

Ein Mitarbeiter wird der Beschützenden Werkstätte im Rahmen der Artikel 60 §7-Maßnahme vom ÖSHZ Eupen zur Verfügung gestellt. Die Artikel 60 §7-Förderung endet am 31. März 2020.

Die andere Stelle wurde bereits im Herbst 2019 beantragt. Diese Stelle musste die Regierung ablehnen, da die SINE Unterstützung am 30. Juni 2020 endet. Artikel 29, 2. des Ausführungserlasses vom 28. September 2019 sieht vor, dass eine Einstellung des AktiF- und AktiF PLUS-Berechtigten innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Tag des Monats nach […] Genehmigung erfolgen muss. Diese Frist konnte im Herbst nicht eingehalten werden.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Übernahme der SINE-Stellen wird im ersten Jahr den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit 45.000,- EUR belasten. In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen 43.000,- EUR bezuschusst.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten vom 11. März 2020 vom Fachbereich Beschäftigung vor.
  • Es liegt ein Gutachten vom 17. März 2020 vom Fachbereich Familie und Soziales vor.
  • Es wurde ein Gutachten beim Finanzinspektor beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.