Sitzung vom 9. April 2020

Kirchenfabrik Hergenrath: Pfarrkirche Hergenrath – Instandsetzung der Elektroinstallation sowie Trockenlegung von verschiedenen Wänden – Dringlichkeitsverfahren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Instandsetzung der Elektroinstallation sowie der Trockenlegung von verschiedenen Wänden der Pfarrkirche in Hergenrath an.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund eines negativen Strom-Audits ist die Kirchenfabrik Hergenrath gezwungen die Elektroinstallation der Kirche in Hergenrath zu erneuern. Aus Sicherheitsgründen wird angeraten die Instandsetzung der Elektroanlage zeitnah auszuführen.

Die Trockenlegung der Gemäuer dient ausschließlich der Gebäudesicherung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Instandsetzung der Elektroanlage sowie der Trockenlegung von verschiedenen Wänden der Pfarrkirche in Hergenrath beläuft sich auf 24.716,67 €, dies  sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 41.194,45 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.