Sitzung vom 9. April 2020

VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens Eupen – Wohngemeinschaft "Haus Nispert" – Dach- und Fassadensanierung : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens – Eupen – Wohngemeinschaft Haus Nispert – Dach- und Fassadensanierung“ gemäß Art. 22 des Dekrets zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens „Eupen – Wohngemeinschaft Haus Nispert – Dach- und Fassadensanierung“ ist die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens. Die über das Architekturbüro Vasistas Sprl eingereichte Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 3. Dezember 2019.

Das Dach am „Haus Nispert“ ist allgemein in einem sehr schlechten Zustand. Die Dacheindeckung ist teilweise derart beschädigt, dass bei Regen und Schnee regelmäßig Wasser ins Gebäude eindringt. Hierbei wurde ein Zimmer im Obergeschoss bereits soweit durchfeuchtet, dass es aktuell nicht mehr bewohnbar ist.

Die Fassaden am „Haus Nispert“ sind ebenfalls sanierungsbedürftig. Besonders die oberen Bereiche, unterhalb der nicht mehr funktionstüchtigen Dachrinnen, sind durch in das Mauerwerk eindringendes Wasser stark beschädigt worden, und drohen teilweise wegzubrechen.

Der Feststellungsbericht des Architekturbüros Vasistas Sprl, Herrn Gaëtan Lejoly, vom 3. Dezember 2019 bestätigt den dringenden Handlungsbedarf. Das Gutachten der Inspektion vom 13. November 2019 teilt diese Einschätzung ebenfalls und verweist u. a. auf die notwendige Dachrenovierung.

Aus diesem Grund hat die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens über ihre Geschäftsführerin, Frau Yvonne Klein, mehrere Fachfirmen um Vorlage eines Kostenvoranschlags zur Erneuerung des Daches bzw. der Fassaden gebeten. Nach Auswertung der eingereichten Angebote hat die Geschäftsführung der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens, im Auftrag des Verwaltungsrates, am 27. März 2020 entschieden, die Fa. Scholl AG mit Fassadensanierung und die Fa. Schreinerei Michael Hungs PGmbH mit der Dacherneuerung zu beauftragen.

Hierfür stellt die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit. Der diesbezügliche Antrag datiert vom 3. Dezember 2019 bzw. 27. März 2020.

Die Gesamtkosten der dringenden Arbeiten belaufen sich, unter Berücksichtigung der Angebote der Firmen Scholl AG und Schreinerei Michael Hungs PGmbH, der zugehörigen Planungshonorare, sowie einiger noch zu beauftragenden Instandsetzungsarbeiten im Innenbereich des Gebäudes auf insgesamt 117.560€ (inkl. MwSt.).

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 des Dekrets zur Infrastruktur vom 18. März 2002 liegt somit vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 21 - ZW 52.11 (Soziales – Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung)

Projektkosten: € 117.560

Voraussichtlicher Zuschuss: € 70.536

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.