Sitzung vom 9. April 2020

Grenz-Echo Pressehilfe 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Grenz-Echo für das Jahr 2020 eine Pressehilfe in Höhe von 313.000,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016; setzt fest, dass der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in deutscher Sprache erscheinenden Tagespresse ein Betrag in Höhe der im Ausgabenhaushalt zu diesem Zweck vorgesehenen Mittel als jährliche Pressehilfe gewährt wird.

Da das GrenzEcho als einzige Tagespresse die Bedingungen im oben genannten Dekret erfüllt, erhält es als Pressehilfe für das Jahr 2020 einen Gesamtzuschuss von 313.000,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                               2020

Finanzstelle:                                 40.14

Finanzposition:                              31.32

Zuschuss:                               313.000,00 €

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 24. März 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten des Haushaltsministers ist aufgrund des Erlasses zur Organisation der Haushaltskontrolle vom 20. November 2003, Artikel 5, nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016.