Sitzung vom 23. April 2020

Kirchenfabrik Lommersweiler: Pfarrkirche Lommersweiler - Erneuerung eines Teils der Kirchturmbekleidung – Dringlichkeitsverfahren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung eines Teils der Kirchturmbekleidung an der Pfarrkirche in Lommersweiler an.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am Glockenturm an der Westseite der Kirche dringt bei starkem Regen Wasser ein.

Die Dacheindeckung aus Schiefer ist schadhaft und zum Teil fehlen Schieferplatten. Demzufolge ist bereits an der Lattung vermehrt Schimmelbildung aufgetreten. Bei weiterem Wassereindrang besteht die Gefahr, dass auch der Dachstuhl Schaden nimmt. Auch sind die Dachrinnen zu ersetzen, eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Das ablaufende Wasser dringt bereits in das Mauerwerk ein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung eines Teils der Kirchturmbekleidung der Pfarrkirche in Lommersweiler beläuft sich auf 29.103,89 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 48.506,48 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.