Sitzung vom 23. April 2020

Zuschuss an die Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim – Abrechnung 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Vivias – Interkommunale Eifel - Psychiatrisches Pflegewohnheim für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der Vivias Interkommunale Eifel - Psychiatrisches Pflegewohnheim nachträglich einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 5.698,57 EUR für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform ist die Deutschsprachige Gemeinschaft seit dem 01.01.2019 für den Bereich Psychiatrie zuständig.

Durch die Kompetenzübertragung der Finanzierung von psychiatrischen Einrichtungen von Föderalstaat auf die Deutschsprachige Gemeinschaft lagen keine genauen Zahlen vor, die zur exakten Berechnung der Höhe der Personalkosten herangezogen werden konnten. Aus diesem Grunde waren die vorgesehenen Zuschüsse der Personalkosten unzureichend.

Die Analyse der Jahresabrechnung 2019 der „Vivias Interkommunale Eifel - Psychiatrisches Pflegewohnheim“ (PPH) ergab einen Differenzbetrag im Bereich der Zuschüsse der Personalkosten „Karriereende“.

Das Psychiatrische Pflegewohnheim (PPH) ist mit der allgemeinen multidisziplinären psychosozialen Betreuung und Pflege von Erwachsenen mit stabilisierten chronischen psychiatrischen Erkrankungen beauftragt.

Das PPH bietet für Erwachsene eine Pflege und Wohnbetreuung an, bestehend aus psychologischen, sozialen, tagesstrukturierenden und medizinischen Angeboten.

Ziel der Betreuung ist es, entsprechend der Möglichkeiten und Fähigkeiten eines jeden Bewohners, größtmögliche Autonomie zu fördern und die weitere Stabilisierung des Krankheitsbildes zu begünstigen.

Die Bedürfnisse und die Anfragen des Bewohners werden in der Betreuung und Pflege berücksichtigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                           2020

Finanzstelle:                             50.16

Finanzposition:                          45.53

Zuschuss:                             5.698,57

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. April 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 4. Juni 2007 über die psychiatrischen Pflegewohnheime
  • Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind
  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime
  • Vertrag 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel