Sitzung vom 23. April 2020

Entwurf eines Abkommens zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wirtschaftsförderungsgemeinschaft Ostbelgiens (WFG) zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des europäischen Leader Programms für das Leader Projekt „Nachhaltig Wohnraum planen“ der Lokalen Aktionsgruppe „Zwischen Weser und Göhl“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Abkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wirtschaftsförderungsgemeinschaft Ostbelgiens (WFG) zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des europäischen Leader Programms für das Leader Projekt „Nachhaltig Wohnraum planen“ der Lokalen Aktionsgruppe „Zwischen Weser und Göhl“ zu

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Zwischen Weser und Göhl“ hatte eine lokale Entwicklungsstrategie für die Leader-Förderperiode 2014-2020 entwickelt und bei der Regierung der Wallonischen Region eingereicht.

Am 14. Juli 2016 hat die Regierung der Wallonischen Region die LAG „Zwischen Weser und Göhl“ nach der zweiten Auswahlrunde angenommen und damit ihre lokale Entwicklungsstrategie unter einigen Bedingungen genehmigt. Die entsprechenden Anpassungen wurden durchgeführt und vom LAG-Verwaltungsrat am 05.12.2016 gutgeheißen.

Die lokale Entwicklungsstrategie enthält unter anderem das Projekt „Nachhaltig Wohnraum planen“ im Bereich Wohnungswesen, das die LAG in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens (WFG) umsetzt. Die WFG hatte damals ihre finanzielle Unterstützung zum Projekt offiziell bestätigt und wurde somit direkte Begünstigte der LEADER-Subvention.

Mit der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft zum 1. Januar 2020 wurde letztere ebenfalls für dieses Projekt und somit für die Co-Finanzierung zuständig. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt dementsprechend eine Teilfinanzierung über einen Gesamtbetrag in Höhe von 60.793,00 € in den Jahren 2020 bis 2021. Dieser Betrag stellt 51,3 % der voraussichtlichen Ausgaben dar. Weitere 38,7 % leistet die Europäische Union, während 10% vom Projektträger, in diesem Fall der WFG, aufzubringen sind.

Die Finanzbelege werden im Ministerium von einer dazu bestimmten Person überprüft. Vor Ort prüft eine andere Person aus dem Ministerium die Belege stichprobenartig.

Die Geschäftsführerin der WFG, Frau Nathalie Klinkenberg, hat am 8. April 2020 per E-Mail die Zustimmung der WFG zum Abkommensentwurf mitgeteilt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendung in Höhe von 60.793,00 EUR (sechzigtausendsiebenhundertdreiundneunzig Euro) geht zu Lasten der Haushalte 2020 und 2021, OB 50, Programm 21, Zuweisung 33.00.

Die Beträge werden der WFG in Form eines Zuschusses überwiesen und wie folgt über die zwei Haushaltsjahre verteilt:

2020

41.060,00 €

2021

19.733,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. April 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 7 des Dekretes vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.