Sitzung vom 7. Mai 2020

Entwurf eines Abkommens zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wirtschaftsförderungsgemeinschaft Ostbelgiens (WFG) zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des europäischen Leader Programms für das Leader Projekt „Neues Leben für unsere Dörfer“ der Lokalen Aktionsgruppe „100 Dörfer – 1 Zukunft“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Abkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wirtschaftsförderungsgemeinschaft Ostbelgiens (WFG) zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des europäischen Leader Programms für das Leader Projekt „Neues Leben für unsere Dörfer“ der Lokalen Aktionsgruppe „100 Dörfer – 1 Zukunft“ zu

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „100 Dörfer – 1 Zukunft“ hatte eine lokale Entwicklungsstrategie für die Leader-Förderperiode 2014-2020 entwickelt und bei der Regierung der Wallonischen Region eingereicht.

Am 30. November 2016 hat der damals für Raumordnung zuständige Minister Carlo Di Antonio für die Regierung der Wallonischen Region der LAG für das Projekt „Neues Leben für unsere Dörfer“ eines Zuschusszusage von 135.945,00€ erteilt. Dieses Projekt wird von der LAG in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens (WFG) umsetzt. Die WFG hatte damals ihre finanzielle Unterstützung zum Projekt offiziell bestätigt und wurde somit direkte Begünstigte der LEADER-Subvention.

Mit der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Raumordnung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft zum 1. Januar 2020 wurde letztere ebenfalls für dieses Projekt und somit für die Co-Finanzierung, der durch die Wallonische Region zugesagten Mittel zuständig. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt dementsprechend die Finanzierung der verbleibenden Restbeträge der Zuschusssumme, in diesem Fall in einer Gesamthöhe von 55.714,18 € für die Jahre 2020 bis 2021. Wie generelle bei LEADER üblich, stellt dieser Betrag 51,3 % der voraussichtlichen Ausgaben dar. Weitere 38,7 % leistet die Europäische Union, während 10 % vom Projektträger, in diesem Fall der WFG, aufzubringen sind.

Die Finanzbelege werden im Ministerium von einer dazu bestimmten Person überprüft. Die inhaltliche Betreuung, Teilnahme am Begleitausschuss, sowie stichprobenartige vor Ort Kontrollen werden durch Personen des Fachbereichs Raumordnung geprüft.

Der vorliegende Abkommensentwurf wurde von der WFG durch Herrn Gilbert Küpper, zuständig für das bezuschusste Projekt, mit Mail vom 16. April 2020 gutgeheißen. Gleichzeitig wurde darum gebeten folgende Kontodaten für die Überweisung des Zuschusses zu verwenden:

IBAN:     BE96 7319 9988 8705

BIC:        KREDBEBB

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Zuschuss in Höhe von 55.714,18 € (fünfundfünfzigtausendsiebenhundertvierzehn Euro und achtzehn Cent) geht zu Lasten der Haushalte 2020 und 2021, OB 50, Programm 22, Zuweisung 33.00.

Die Beträge werden der WFG in Form eines Zuschusses überwiesen und wie folgt über zwei Haushaltsjahre verteilt:

2020

32.619,60 €

2021

23.094,58 €

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 27. April 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 5 des Dekretes vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche durch die Deutschsprachige Gemeinschaft