Sitzung vom 14. Mai 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Regierungserlass vom 15. September 2016 wurden die Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen bestellt. Der Beirat wird laut Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien- und Generationenfragen, Art. 5 § 2 für die Dauer von vier Jahren von der Regierung ernannt. Somit läuft das Mandat zum 14. September 2020 aus.

  1. In Anwendung von Artikel 5 §1 Punkt 2 des Dekretes setzt sich der Beirat unter anderem aus vier Mitgliedern, die von Gremien der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets entsandt werden, die sich vorrangig mit Aufgaben im Bereich der Familien- und Generationenfragen befassen, zusammen.

Nach den Gemeinderatswahlen im Oktober 2018 wurden neue Gemeinderäte eingesetzt. Aufgrund dieser Tatsache mussten einige Gemeindevertreter im Beirat für Familien- und Generationenfragen neu besetzt werden. Da in mehreren Gremien der Deutschsprachigen Gemeinschaft Änderungen anstanden, wurden alle Gemeinden von der Direktionssekretärin des Generalsekretärs angeschrieben und gebeten, entweder die Vertreter in den verschiedenen Gremien zu bestätigen oder aber die Neubestellung von Gemeindevertretern in den Gremien mitzuteilen.

  • Nach Rückmeldung der Gemeinden werden folgende Mitglieder nicht mehr im Beirat für Familien- und Generationenfragen vertreten sein:
  • Frau Viviane Jost, Gemeinde Büllingen;
  • Frau Hilde Maus-Michels Stadt St.Vith;
  • Frau Ursula Dupont, Stadt Eupen;
  • Frau Martina Palm, Gemeinde Büllingen;
  • Zudem hat Frau Marlene Thess, Stadt Eupen, ihren Rücktritt als Mitglied im Beirat für Familien- und Generationenfragen am 12. Dezember 2018 mitgeteilt.
  • Auf Vorschlag der Gemeinden werden folgende Mitglieder im Beirat für Familien- und Generationen neu bestellt:
  • Herr Rainer Stoffels, als effektives Mitglied, vorgeschlagen von der Gemeinde Büllingen;
  • Frau Mélanie Dupont, als effektives Mitglied, vorgeschlagen von der Stadt St.Vith;
  • Frau Marguerite Cremer, als effektives Mitglied, vorgeschlagen von der Stadt Eupen;
  • Frau Irmgard Paulus-Keutgen, als Ersatzmitglied, vorgeschlagen von der Stadt Eupen
  • Frau Angelika Jost, als Ersatzmitglied, vorgeschlagen von der Gemeinde Büllingen

Wie bereits im Erlass vom 15. September 2016 vorgesehen, wird ein effektives Mitglied einer Gemeinde nicht immer durch ein Ersatzmitglied derselben Gemeinde im Beirat für Familien- und Generationenfragen vertreten.

Weiterhin wird

  • das effektive Mitglied der Gemeinde Büllingen, Herr Rainer Stoffels, durch Frau Heike Esfahlani-Ehlert, Gemeinde Raeren, ersetzt.
  • das effektive Mitglied der Gemeinde Bütgenbach, Herr Charles Servaty, durch Frau Angelika Jost, Gemeinde Büllingen, ersetzt.
  • das effektive Mitglied der Stadt St.Vith, Frau Mélanie Dupont, wird auch weiterhin durch Frau Resel Reul, Gemeinde Raeren, ersetzt.
  1. In Anwendung von Artikel 5 §1 Punkt 1 des Dekretes setzt sich der Beirat unter anderem aus vier Mitgliedern, die von in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätigen Organisationen entsandt werden, die sich vorrangig mit Aufgaben im Bereich der Familien- und Generationenfragen befassen, zusammen.

Da Frau Danielle Schöffers, effektives Mitglied des Beirates für Familien- und Generationenfragen nicht mehr bei der VoG Frauenliga, Eupen, beschäftigt ist, schlägt die VoG Frauenliga mit Schreiben vom 19. September 2018 Frau Andrea von den Driesch; Mitarbeiterin der VoG Frauenliga, als effektives Mitglied und Frau Nicole De Palmenaer, Geschäftsführerin, als stellvertretendes Mitglied für den Beirat für Familien- und Generationenfragen vor.

Inzwischen ist Frau Nicole De Palmenaer nicht mehr bei der VoG Frauenliga beschäftigt. Am 14. April 2020 teilte die VoG Frauenliga dem Fachbereich Familie und Soziales per Mail mit, dass bei der VoG Frauenliga eine neue Geschäftsführerin ihre Arbeit aufgenommen hat und sie Frau Hanan El-Khouri, Geschäftsführerin der VoG Frauenliga, als stellvertretendes Mitglied für den Beirat für Familien- und Generationenfragen vorschlagen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und

Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im Haushalt 2020, OB 50, Pr. 11, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. April 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien und Generationenfragen;
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.