Sitzung vom 11. Juni 2020

Beschluss der Regierung über die Kofinanzierung von INTERREG VA-Projekten der Großregion im Rahmen des fünften Aufrufs, 1. Welle

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt, im Falle der Bewilligung des Projektes durch den Lenkungsausschuss des INTERREG VA Programms der Großregion, die erforderliche Kofinanzierung für folgendes Projekt:

Projekt

Partner, die eine Kofinanzierung der DG beantragen

Kofinanzierung in Höhe von

CinEuro

Screen Brussels

4 334,00 €

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über
OB 40 PR 14 ZW 12.11.

Der Ministerpräsident wird mit der Verhandlungsführung im Lenkungsausschuss der Großregion beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zielsetzung des Projektes CinEuro ist die Einrichtung eines strukturierenden Rahmens, der einen regelmäßigen Dialog rund um die Hauptherausforderungen des Sektors, sowie eine Vernetzung zwischen den zuständigen Behörden, die für die Finanzierung und Förderung der Filmproduktion in den Partnerregionen zuständig sind, und den KMU der Filmbranche aller Partnerregionen, ermöglicht. Darüber hinaus soll das Projekt auch zukünftige Herausforderungen des Sektors beleuchten, wie z.B. das Thema Greenshooting.

Die Kombination der komplementären Kräfte der verschiedenen Gebiete auf grenzüberschreitender Ebene ermöglicht es, erhebliche zusätzliche Potenziale auszuschöpfen und zu entwickeln, die nur gemeinsam angegangen werden können. Trotz der geografischen Nähe der Partnerregionen besteht bis heute ein Informationsmangel über dieses grenzüberschreitende Potenzial – der von CinEuro entwickelte neue Kooperationsrahmen ermöglicht es, diese Hindernisse zu beseitigen und erhebliche Fortschritte zu erzielen.

Die Strukturierung einer ökonomischen Landschaft, die grenzüberschreitende Kooperationen in der Film- und audiovisuellen Medienbranche der Großregion begünstigt, muss notwendigerweise die für in diesen Bereich zuständigen Stellen in allen beteiligten Gebieten mobilisieren. Deswegen bringt das Projekt die wichtigsten Institutionen und Einrichtungen zusammen, die für die Unterstützung der Filmproduktion und die Betreuung von Dreharbeiten in den Partnerregionen verantwortlich sind: die Region Grand Est, die Agence culturelle Grand Est, der Film Fund Luxemburg, die Saarland Medien GmbH, das Film -und Medienforum Rheinland-Pfalz, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Wallimage und Screen Brussels. Die Einbeziehung der beiden zuletzt genannten regionalen Organisationen ist für die Erreichung der Projektziele von wesentlicher Bedeutung, da sie die gemeinsame Verantwortung für die Unterstützung der Filmproduktion und die Ausrichtung von Dreharbeiten auf dem Gebiet der Föderation Wallonien-Brüssel tragen und auf kooperative und einander ergänzende Weise zur französischsprachigen Filmproduktion in Belgien beitragen.

Zwei wichtige grenzüberschreitende Instrumente konnten bereits in der Vergangenheit zusammen in der Großregion entwickelt werden, die in einen breiteren Rahmen des Projektes integriert werden sollen: das Co-Development-Abkommen der Großregion und der Location und Production Guide (INTERREG IV Großregion).

Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird sich im Rahmen des eingereichten Projekts, zusammen mit Screen Brussels in zwei Arbeitsgruppen engagieren:

  • Arbeitsgruppe „Grenzüberschreitende Auswertung (In-Wert-Setzung und Ausstrahlung)“ Beginn 01.07.2020 – Ende 31.12.2022

Die Region Grand Est wird 2020 und 2021 zwei Arbeitsgruppen organisieren. Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wird 2021 die Organisation einer Arbeitsgruppe übernehmen. Schließlich organisiert das Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 eine letzte Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppen werden auch der Vorbereitung der Symposien „Auswertung (In-Wert-Setzung und Ausstrahlung“ und der Branchentreffen „In-Wert-Setzung der Produktionen der Großregion auf Festivals“ dienen.

  • Arbeitsgruppe „Innovative Formate“ Beginn 01.07.2020 – Ende 31.12.2022

Diese Arbeitsgruppe ist für die Organisation der Branchentreffen „Innovative Formate“ und der Leuchtturm-Veranstaltungen „Innovative Stoffe“ verantwortlich. Während der Projektlaufzeit wird jedes Jahr eine Arbeitssitzung organisiert. Screen Brussels organisiert eine erste Veranstaltung 2020, die Region Grand Est die zweite 2021 und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens eine dritte 2022. Die Ergebnisse der Austausche dieser Arbeitsgruppen könnten auch in die Arbeit der Arbeitsgruppen „Finanzierung“, „Auswertung“ und „Betreuung von Dreharbeiten“ einfließen.

Ziel der Unterstützung von Screen Brussels ist der Aufbau einer Kooperation. Die geplanten Veranstaltungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sollen gemeinsam, mit Hilfe der Kofinanzierung, organisiert werden. Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird ebenfalls an den Veranstaltungen von Screen Brussels teilnehmen und Ostbelgien somit auch im französischsprachigen Raum als Filmförderstandort weiter bekannt machen.

Im Rahmen dieses Projekts ist auch eine enge Kooperation und Information der hiesigen Stakeholder im Bereich „Film“ eingeplant. Von Seiten des Medienzentrums und des Belgischen Rundfunks wurde bereits eine Zusammenarbeit in verschiedenen Themenbereichen bestätigt. Erste Kontakte wurden bereits über das Medienzentrum mit privaten Filmproduktionsfirmen aufgenommen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ergeben sich folgende finanzielle Implikationen:

Der Projektpartner Screen Brussels Fund wird mit einer einmaligen Summe von 4.334,00 € von der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt.

Die Kofinanzierung des Projektpartners erfolgt über den Haushaltsposten 40.14.12.11 und beträgt 5,05 % des Gesamtbudgets von Screen Brussels Fund für das oben genannte INTERREG-Projekt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
  • Kooperationsprogramm Interreg V A Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg Grande Région/Großregion 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 01.04.2020.